Rente

Rente - Definitionen

(1) Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier, insbesondere festverzinsliche Anleihe. Der Teilmarkt des Kapitalmarkts, auf dem derartige Renten gehandelt werden, wird als Rentenmarkt bezeichnet. Seit 1991 wird hierfür ein eigener deutscher Rentenindex (REX) notiert, der konzeptionell dem Deutschen Aktienindex (DAX) entspricht. Neue Rentenindizes sind seit 1999 der EBOX und BOIX (Aktienindex).

(2) Bezeichnung für eine regelmäßige Verpflichtung bzw. Zahlung. Zur Berechnung der Rente steht in der Finanzmathematik der so genannte Rentenbarwertfaktor zur Verfügung. Dies ist, im Gegensatz zum so genannten Wiedergewinnungsfaktor, der Betrag, mit dem eine Geldsumme multipliziert werden muss, um sie auf eine definierte Laufzeit in gleich hohen Beträgen zu verteilen (Beispiel bei Finanzmathematik).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.