Aussonderung

Aussonderung - Definition

Trennung der nicht einem Schuldner gehörenden Vermögenswerte von der Konkursmasse (Insolvenzrecht). Dies sind z. B. Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt oder die von einem Schuldner lediglich verwahrten Gegenstände (Depot). Das Aussonderungsrecht verlangt im Gegensatz zur Absonderung die körperliche Aushändigung der Gegenstände an den Berechtigten vor Zwangsvollstreckung einer Konkursmasse.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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