Banken- und Finanzaufsicht

Banken- und Finanzaufsicht - Definition

Nach der großen Finanzkrise des Jahres 2008 wurden 2009 mit Wirkung ab 1.1.2012 die bisher als EU-Ausschüsse tagenden Aufsichtsgremien für Banken in das so genannte Europäische Finanzaufsichtssystem zusammengefasst. Dies umfasst heute die EBA (European Banking Authority) mit Sitz in London als Nachfolgerin von CEBS (Committee of European Banking Supervisors), die ESMA (European Securities and Markets Authority) mit Sitz in Paris als Nachfolgerin von CESR (Committee of European Securities Regulators) und der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) als Nachfolgerin von CEIPOS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors) mit Sitz in Frankfurt a. M.

Weiterhin wurde der ESRB (European Systemic Risk Board) mit Sitz bei der Europäischen Zentralbank EZB in Frankfurt a.M. eingerichtet, der die Stabilität des gesamten Finanzsystems überwachen soll und sich dafür mit den drei genannten Finanzaufsichtsbehörden austauscht. Die EZB hat mit dieser Behörde von der EU die Aufgabe erhalten, die jede für sich selbstständigen genannten Aufsichtsbehörden zu koordinieren.

Zentrale Aufgabe der EBA (European Banking Authority) ist die Entwicklung von Aufsichtsstandards für europäische Banken, wobei die Aufsicht über deren Einhaltung den nationalen Aufsichtsbehörden obliegt. In einem JST (Joint Supervisory Team) sollen künftig die Banken auf die Einhaltung der Regelungen von Basel III und der nationalen Vorschriften überprüft werden.

Die Banken- und Finanzaufsicht ist Teil der so genannten Bankenunion und wird auch als SSM (Single Supervisory Mechanism) bezeichnet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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