Der Fonds soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller anlegen. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Die Portfoliozusammenstellung erfolgt nach einer quantitativen Vorselektion auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eines umfangreichen Analyseprozesses und Risikoanalyse. Unternehmen aus kontroversen Geschäftsfeldern oder Unternehmen, die kontroverse Geschäftspraktiken pflegen, werden ausgeschlossen. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen.