Das Sondervermögen kann weltweit in die zulässigen Vermögensgegenstände, z. B. Wertpapiere (Aktien, Renten) Bankguthaben, Geldmarkt oder auch Derivate investieren. Die Anlagepolitik stellt i.d.R. darauf ab, Vermögenserhaltung und Wertzuwachs gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Gewichtung und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und zur vollständigen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht genannte Kriterien verwendet werden können, um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen.