Rechnungswesen, kameralistisches

kameralistisches Rechnungswesen - Definition

Rechnungswesen, das auf der kameralistischen Buchhaltung basiert, die ihren Ursprung in der Kameralistik im 18. Jahrhundert hat. Sie stellt in ihrer einfachsten Form eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung dar, die weder eine Inventur noch eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden beinhaltet. Sie entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ist für kaufmännische Unternehmen nicht geeignet. In der Öffentlichen Verwaltung und in Öffentlichen Betrieben ist sie auch heute noch in Form der Verwaltungskameralistik und der Betriebskameralistik verbreitet. Bei der Privatisierung Öffentlicher Betriebe muss daher eine umfassende Umstellung des Rechnungswesens erfolgen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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