Stichprobenverfahren

Stichprobenverfahren - Definition

Vorgehensweise, mit der bei einer Teilerhebung (Erhebungsmethode) die Stichprobe aus der Grundgesamtheit ausgewählt wird (Abbildung S-17).

Repräsentative und willkürliche Stichprobenauswahl

Zu unterscheiden sind zunächst die repräsentative Auswahl, bei der die Stichprobe im Hinblick auf die untersuchungsrelevanten Merkmale für die Grundgesamtheit repräsentativ ist, und die willkürliche Auswahl, bei der diese Repräsentativität nicht gegeben ist und die damit verzerrte Ergebnisse liefert. Bei der repräsentativen Auswahl lassen sich des Weiteren die Zufallsauswahl und die bewusste Auswahl unterscheiden. Wesentliches Charakteristikum der Zufallsauswahl ist, dass jedes Element einer Grundgesamtheit dieselbe Wahrscheinlichkeit aufweist, in die Stichprobe zu gelangen. Bei der bewussten Auswahl fehlt dieses Zufallsprinzip, die Erhebungselemente werden vielmehr unter Berücksichtigung sachrelevanter Merkmale gezielt ausgewählt.

Stichprobenverfahren Schaubild

Stichprobenverfahren

Abbildung S-17: Stichprobenverfahren

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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