Kollegium

Kollegium - Definition

Organisatorische Zusammenfassung mehrerer Stellen aus evtl. unterschiedlichen Unternehmensbereichen, Abteilungen und Management-Ebenen zur Erfüllung von Sonderaufgaben in einer Gruppe. Im Gegensatz zu den Projektgruppen, die zeitlich befristet sind, sollen Kollegien z. B. in der Form von Ausschüssen, Kommissionen oder Gremien auf Dauer angelegt sein, um Sachverstand und Kreativität außerhalb des formalen Organigramms zu nutzen. Sie können z. B. zur Verbesserung der Kommunikation im Unternehmen als Informationskollegium oder zur Erfüllung neuer Aufgaben und zur Vorbereitung von neuen dauerhaften Stellen und Abteilungen (z. B. Umweltausschuss) eingesetzt werden. In internationalen Unternehmen vorkommende Kollegien, die länderübergreifende Probleme bearbeiten bzw. länderübergreifend zusammengesetzt sind, werden häufig auch als Task forces bezeichnet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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