Kapitaldienst

Kapitaldienst - Definition

Summe aus Zins und Tilgung, die ein Schuldner an den Gläubiger zu entrichten hat. Ein stets gleich hoher Kapitaldienst, bei dem die sinkenden Zinszahlungen aufgrund der abnehmenden Schulden durch eine stetig höhere Tilgung ausgeglichen werden, bezeichnet man als Annuität.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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