Kulanz

Kulanz - Definition

Erbrachte Gewährleistung bei einem mangelhaften Produkt, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung bestanden hätte. So kann z. B. auch nach Ablauf einer Garantiezeit auf dem Kulanzwege noch ein Schaden an einem Produkt vom Hersteller behoben oder ersetzt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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