Marktbeherrschung

Marktbeherrschung - Definition

Gem. § 22 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen ohne Wettbewerber ist, keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat. Zur Feststellung der Marktbeherrschung muss eine Abgrenzung des relevanten Marktes von anderen Märkten erfolgen, was sachlich, räumlich und zeitlich erfolgen kann. Kartellrechtlich wird eine Marktbeherrschung grundsätzlich hingenommen. Zugelassen wird aber eine Fusionskontrolle, falls durch einen Unternehmenszusammenschluss das Entstehen oder die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten ist. Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen darüber hinaus dem Diskriminierungsverbot, d. h. dem Verbot einer sachlich nicht gerechtfertigten unterschiedlichen Behandlung im Geschäftsverkehr.

Die häufigste Form der Marktbeherrschung kann in der "überragenden Marktstellung" gesehen werden. Zur Ermittlung werden als Kriterien der Marktanteil, die Finanzkraft, der Zugang zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten, die Verflechtungen mit anderen Unternehmen, rechtliche oder tatsächliche Marktzutrittsschranken sowie die Umstellungsflexibilität der Marktgegenseite herangezogen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.