BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss

06.09.25 17:56 Uhr

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1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiter zum vollständigen Artikel bei Heise

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