EZB schlägt Vereinfachung von Bankenregulierung und -aufsicht vor
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Vorschlägen einer High-Level Task Force on Simplification zugestimmt, die auf eine Vereinfachung von Bankenregulierung und -aufsicht abzielen. Diese Vorschläge sollen der EU-Kommission vorgelegt werden. Wie die EZB mitteilte, geht es dabei darum, den Rahmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensystems zu erhalten und sicherzustellen, dass die mikroprudenziellen-, makroprudenziellen und Abwicklungsbehörden ihre Ziele weiterhin wirksam erreichen. Zugleich sollen die europäische Harmonisierung und die Finanzintegration gefördert werden. "Die internationale Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung, und alle Rechtsordnungen sollten eine vollständige, rechtzeitige und getreue Umsetzung von Basel 3 gewährleisten", heißt es in einer EZB-Mitteilung.
Eine der Empfehlungen ist die Vereinfachung der Gestaltung der Kapitalanforderungen und -puffer für Banken durch zwei Änderungen.
1. Durch die Zusammenlegung der bestehenden Schichten von Kapitalpuffern in nur zwei: einen nicht freisetzbaren Puffer und einen freisetzbaren Puffer, den die Behörden in schlechten Zeiten senken können. "Bei der Zusammenlegung der Puffer wird es wichtig sein, die derzeitigen Befugnisse und Kompetenzen der Behörden zu erhalten".
2. Die Reduzierung des Rahmens für die ungewichtete Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) von vier auf zwei Elemente, nämlich eine Mindestanforderung von 3 Prozent und einen einzigen Puffer, der für kleinere Banken auf null gesetzt werden könnte.
Um die Qualität des Kapitals der Banken zu verbessern, schlägt der EZB-Rat vor, die Fähigkeit des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1) zu erhöhen, Verluste zu absorbieren, wenn eine Bank normal arbeitet, was Basel-konform wäre und die Widerstandsfähigkeit erhalten würde. Alternativ könnten Nicht-Eigenkapitalelemente aus dem Going-Concern-Kapitalstapel entfernt werden, sofern die Basel-Konformität und die Kapitalneutralität nicht beeinträchtigt werden.
Der EZB-Rat schlägt zudem vor, die Proportionalität im Rahmen der EU-Bankenvorschriften deutlich zu erhöhen, indem die bestehende Regelung für kleine Banken auf mehr Banken ausgeweitet und die für sie geltenden Vorschriften auf umsichtige und harmonisierte Weise vereinfacht werden.
Makroprudenzieller Rahmen soll für alle in einem Land tätigen Banken gelten
Zur Vereinfachung des makroprudenziellen Rahmens empfiehlt der EZB-Rat die automatische gegenseitige Anerkennung makroprudenzieller Maßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle in einem Land tätigen Banken, das eine makroprudenzielle Maßnahme anwendet, dieser Maßnahme unterliegen. Für den Rahmen, der bei Bankenpleiten zur Anwendung kommt, empfiehlt der EZB-Rat, die Abwicklungsanforderungen, die für alle Banken gelten, enger an die Anforderungen für global systemrelevante Banken anzugleichen.
Dies sollte geschehen, ohne die Komponenten in den Bilanzen der Banken zu reduzieren, die zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung im Falle eines Ausfalls verwendet werden können, wodurch die EU im Einklang mit internationalen Standards bleibt und die Regeln transparenter und vorhersehbarer werden. Um eine weitere Harmonisierung zu erreichen, empfiehlt der EZB-Rat, die EU-Bankenvorschriften von Richtlinien auf direkt anwendbare Verordnungen umzustellen.
Hinsichtlich der Aufsicht empfiehlt der EZB-Rat die Vollendung des Einheitlichen Regelwerks und die Harmonisierung der Vorschriften für die Zulassung, die Unternehmensführung und Transaktionen mit nahestehenden Parteien, was die Komplexität verringern würde. Den Aufsichtsbehörden sollte mehr Flexibilität eingeräumt werden, zum Beispiel bei der Häufigkeit der Überprüfung der internen Modelle der Banken.
EZB will Stresstest vereinfachen
Der EZB-Rat schlägt ferner vor, den EU-weiten Stresstest zu vereinfachen, indem seine Methodik und sein Umfang gestrafft und seine Ergebnisse aus Sicht des Bankensystems und der einzelnen Banken nützlicher gemacht werden. Die Ergebnisse dieses überarbeiteten Stresstests würden dazu beitragen, die Koordinierung zwischen makroprudenziellen und mikroprudenziellen Puffern zu verbessern.
Der EZB-Rat schlägt vor, die Verantwortung für eine ganzheitliche Betrachtung des Gesamtkapitals in der Bankenunion und der länderübergreifenden Heterogenitäten zu übernehmen, was derzeit nicht der Fall ist. Dies könnte durch eine Erweiterung der Rolle des Makroprudenziellen Forums geschehen, das bereits den EZB-Rat und das Aufsichtsgremium zusammenbringt, um die Koordinierung und Konsistenz zwischen den Ländern bei der Festlegung von mikro- und makroprudenziellen Instrumenten zu verbessern.
Nationale Behörden sollen Meldedaten breiter austauschen
Hinsichtlich des Meldewesens schlägt der EZB-Rat vor, dass die europäischen Behörden ihre Daten untereinander breiter austauschen, so dass die Banken nur einmal berichten müssen und so ein vollständig integriertes Meldesystem auf europäischer Ebene für statistische, aufsichtsrechtliche und abwicklungsbezogene Zwecke geschaffen wird. "Dies könnte idealerweise über den Gemeinsamen Ausschuss für das Bankenmeldewesen (Joint Bank Reporting Committee) geschehen", schreibt die EZB.
Alle Meldepflichten könnten alle drei bis fünf Jahre überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch benötigt werden. Banken und Aufsichtsbehörden würden sich auf die wichtigen Daten konzentrieren und geringfügige Meldefehler durch die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für Anträge auf erneute Datenübermittlung außer Acht lassen. Die Konsolidierung von Aufsichts- und Offenlegungsdaten würde den Meldeaufwand weiter reduzieren, wobei die öffentliche Offenlegung (Säule-3-Berichte) aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen abgeleitet würde.
Die EZB wird die Vorschläge des heutigen Berichts der Europäischen Kommission vorlegen, die einen Bericht über die Gesamtlage des Bankensystems vorbereitet, der 2026 vorgelegt werden soll.
Die EZB hat heute auch einen Bericht mit dem Titel "Streamlining supervision, safeguarding resilience" veröffentlicht, in dem sie ihre laufende Agenda zur Steigerung der Effektivität, Effizienz und des Risikofokus der europäischen Bankenaufsicht erörtert. Die in diesem Bericht beschriebenen Initiativen stellen die laufende Arbeit der EZB-Bankenaufsicht im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung dar. Sie ergänzen die Empfehlungen des EZB-Rates und können völlig unabhängig von diesen Empfehlungen umgesetzt werden.
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December 11, 2025 04:28 ET (09:28 GMT)