von Thomas Schmidtutz, €uro am Sonntag
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereitet offenbar rechtliche Schritte gegen Versender von Fax- und E-Mail-Spam vor. Mehrere Anbieter „angeblicher Finanzanalysen“ hätten ihre Tätigkeit nicht bei der Bafin gemeldet und seien auch nicht zu erreichen, schreibt die Finanzdienstleistungsaufsicht auf ihrer Webseite (www.bafin.de).
Damit liege ein Verstoß gegen Paragraf 34c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Danach ist grundsätzlich jeder, der Finanzanalysen erstellt oder weiterleitet, dazu verpflichtet, dies bei der Bafin anzuzeigen. Einer entsprechenden Aufforderung seien mehrere Ersteller fragwürdiger Aktienempfehlungen aber nicht nachgekommen, schreibt die Behörde. Rechtlich liegt damit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro belegt werden kann.
Eine Bafin-Sprecherin wollte sich gegenüber dieser Zeitung zu konkreten Bußgeldverfahren nicht äußern. Man sei jedoch „gesetzlich dazu verpflichtet, solchen Verstößen nachzugehen“, sagte sie.
Zu den von der Bafin genannten und bislang nicht erreichbaren Anbietern gehören „Der Aktienteufel“, „Westhouse Report“, „Lombards Investorenbrief“, „European Stock Report“ und „The Bull Investor“ sowie „Swiss Money Report“. Das dubiose Blättchen mit der Schweizer Flagge im Logo hatte in den vergangenen Monaten besonders aggressiv für teils völlig unbekannte Pennystocks getrommelt. Die nahezu wertlosen Papiere wie Vegas 77, Gas Corporate Jets oder Spectral waren angesichts der dubiosen Empfehlungen zunächst tatsächlich gestiegen, stürzten dann aber ins Bodenlose ab. Allein bei Vegas 77 dürften die Hintermänner Anleger um einen zweistelligen Millionenbetrag geschädigt haben.
Experten warnen im Kampf gegen die Aktien-Spammer indes vor überzogenen Hoffnungen. Drei der von der Bafin aufgeführten mutmaßlichen Spam-Versender haben ihren Firmensitz im Ausland. Bei den übrigen drei existiert noch nicht einmal eine Briefkastenadresse.
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