Niedersachsen sieht keine Grundlage für eigene Schadenersatzklage gegen VW


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   HANNOVER (AFP)--Als langfristiger Volkswagen-Aktionär hat das Land Niedersachsen nach Einschätzung eines von der Landesregierung beauftragten Rechtsexperten keine einklagbaren Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer. Der externe Gutachter habe damit das Ergebnis einer verwaltungsinternen Prüfung bestätigt, teilte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) nach Angaben seines Ministeriums am Dienstag dem Landeskabinett in Hannover mit.

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   Wegen des Skandals um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen sieht sich VW mit zahlreichen Klagen von Anteilseignern konfrontiert, deren VW-Aktien drastisch an Wert verloren. Als erstes deutsches Bundesland hatte Bayern vor rund zwei Wochen angekündigt, wegen Verlusten bei einem Pensionsfonds für Beamte vor Gericht zu ziehen. Dabei geht es um maximal 700.000 Euro. Auch andere Ländern wollten dies prüfen.

   Die Investoren stützen ihre Forderung nach Schadenersatz auf möglicherweise verspätete Informationen des Konzerns. Sie werfen VW vor, den Finanzmarkt nicht rechtzeitig durch sogenannte Ad-Hoc-Mitteilungen auf dem Laufenden gehalten zu haben. Diese müssen Firmen bei Kenntnis potenziell aktienkurs-relevanter Entwicklungen umgehend veröffentlichen.

   Dieser Argumentation zufolge hätten die betroffenen Investoren Aktienpakete des größten deutschen Autobauers bei rechtzeitiger Vorlage aller Informationen womöglich nicht mehr erworben oder schon früher verkauft. Sie wollen daher ihre Kursverluste ersetzt haben.

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   Nach Angaben des niedersächsischen Finanzministeriums gilt dies nach Einschätzung des externen Gutachters jedoch nicht für Niedersachsen selbst, weil sich das Land als "langfristig orientierter Ankeraktionär" in einer "anderen Situation" als die Anleger befinde, die im fraglichen Zeitraum mit VW-Aktien gehandelt hätten. Als Käufer von VW-Aktien sei es letztmalig 2008 und damit lange vor dem Dieselskandal aufgetreten.

   "Das Gutachten bestätigt die Auffassung, dass der Kursverlust der VW-Aktie für das Land keinen einklagbaren Schaden darstellt", teilte Schneider mit. Es fehle an einer "konkreten Anlageentscheidung". Entscheidend sei aus rechtlicher Sicht außerdem auch, dass gegebenenfalls geltend zu machende Kursverluste nicht durch den angeblich verspäteten Zeitpunkt der Ad-hoc-Mitteilung verursacht wurden, sondern durch den Inhalt.

   Niedersachsen hält 11,8 Prozent des gezeichneten Kapitals des Volkswagen-Konzerns, wobei es Stammaktien besitzt, die ihm Aufsichtsratsvertretung und Mitsprache sichern. Daneben gibt es stimmrechtslose Vorzugsaktien, in die normale Anleger bevorzugt investiert sind. Auf Niedersachsen entfallen insgesamt 20 Prozent der Stimmrechte. 50,2 Prozent hält die Holding der Volkswagen-Gründerfamilien Porsche und Piëch, 17 Prozent das Emirat Katar.

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   DJG/jhe

   (END) Dow Jones Newswires

   August 16, 2016 10:05 ET (14:05 GMT)- - 10 05 AM EDT 08-16-16

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11.04.18 Volkswagen (VW) St Outperform Bernstein Research
09.08.17 Volkswagen (VW) St market-perform Bernstein Research
10.05.17 Volkswagen (VW) St buy HSBC

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