Steuervorteil

Kurzarbeit & Insolvenz: Warum die Steuerklasse jetzt entscheidend ist

08.05.25 23:18 Uhr

Mehr Geld in der Krise: Wie ein Steuerklassenwechsel bei Kurzarbeit und Insolvenz hilft | finanzen.net

Wenn das Einkommen durch Kurzarbeit oder eine Insolvenz sinkt, spielen staatliche Lohnersatzleistungen eine entscheidende Rolle. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst dabei die Höhe dieser Zahlungen erheblich. Eine gezielte Anpassung kann zu finanziellen Vorteilen führen und für eine bessere Absicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sorgen.

Einfluss der Steuerklasse auf Lohnersatzleistungen

Die Höhe von Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Ein höheres Nettogehalt führt somit automatisch zu höheren Lohnersatzleistungen. Laut Bundesagentur für Arbeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des letzten Nettogehalts, bei Eltern mit Kindern sogar 67 Prozent. Da das Nettogehalt direkt von der Steuerklasse abhängt, kann ein Wechsel der Steuerklasse dazu beitragen, die Höhe dieser Zahlungen zu optimieren.

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Möglichkeiten zum Steuerklassenwechsel

Ehepaare haben die Möglichkeit, einmal im Jahr die Steuerklasse zu wechseln, sofern die Antragstellung bis zum 30. November erfolgt. Besonders lohnenswert ist ein Wechsel in Situationen, in denen ein Partner von Kurzarbeit oder Insolvenz betroffen ist. In solchen Fällen kann es finanziell vorteilhaft sein, wenn der besserverdienende Partner Steuerklasse III wählt, um ein höheres Nettogehalt zu sichern. Dies führt dazu, dass sich die Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen verbessert. Laut Taxfix sollten Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen genau prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Da der Wechsel erst im darauffolgenden Abrechnungszeitraum wirksam wird, ist eine rechtzeitige Planung erforderlich.

Auswirkungen des Progressionsvorbehalts

Obwohl Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld steuerfrei sind, unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Dadurch wird das gesamte zu versteuernde Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt. Dies kann dazu führen, dass Empfänger von Lohnersatzleistungen am Jahresende eine Steuernachzahlung leisten müssen. Vor allem Arbeitnehmer sind betroffen, die neben Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld weitere Einkünfte erzielen. Eine vorausschauende Finanzplanung ist in solchen Fällen ratsam, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden

Steuererklärungspflicht für Empfänger von Lohnersatzleistungen

Wer mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen im Jahr erhält, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei kann es zu Nachzahlungen kommen, insbesondere wenn der Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöht.

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Laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe betrifft dies insbesondere Personen mit zusätzlichen Einkünften neben Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Eine steuerliche Beratung kann helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden und mögliche Steuererstattungen optimal zu nutzen.

Redaktion finanzen.net

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