Job Sharing

Job Sharing - Definition

Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch eine Arbeitsplatzteilung. Einzelne Mitarbeiter arbeiten weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Regelarbeitszeit und teilen sich einen Arbeitsplatz mit anderen Kollegen hinsichtlich der Arbeitsinhalte oder der Arbeitszeit. Im Gegensatz zur Teilzeitarbeit kann der Tagesablauf von den einzelnen Mitarbeitern weitgehend selbst bestimmt werden. Wechselseitige Vertretungen im Sharing-Team erlauben den Arbeitnehmern individuelle Arbeitszeitgestaltungen und garantieren dem Arbeitgeber eine kontinuierliche Arbeitsleistung. Unterarten des Job Sharing sind das Job Pairing (eine Stelle und ein Arbeitsvertrag für mehrere Mitarbeiter) und das Job Splitting (eine Aufgabe für mehrere Stellen mit jeweils einem Arbeitsvertrag).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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