Monopolkommission

Monopolkommission - Definition

Sachverständigengremium gem. § 24 GWB bestehend aus 5 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Auftrag ist die Beurteilung der jeweiligen Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und die Prüfung der Entscheidung der Kartellbehörden und Gerichte zur Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle. Sie erstellt alle 2 Jahre zum 30. Juni ein Gutachten für die Bundesregierung.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.