Schuldschein

Schuldschein - Definition

Von einem Schuldner ausgestellte Urkunde, die dem Gläubiger als Beweismittel über die Schuldverpflichtung dient. Der Schuldschein ist kein Wertpapier, wie dies beispielsweise bei einer Schuldverschreibung (Anleihe) der Fall ist. Er ist nach erbrachter Leistung durch den Schuldner an ihn zurückzugeben und wird insbesondere bei Schuldscheindarlehen eingesetzt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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