Als nicht rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes oder als rechtsfähige Gesellschaften privater Unternehmen gegründete Einrichtungen, die Leistungsberechtigten, in der Regel den Mitarbeitern, Pensionen oder andere Rechtsansprüche gewähren bzw. die in Form von Pensionsrückstellungen gebildeten Gelder verwalten können. Sie unterliegen dem strengen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und sind damit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterworfen (Rentenbesteuerung).
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