Personalkosten

Personalkosten - Definition

Kosten (Kosten) bei der Einstellung (Anwerbung, Auswahl), Umsetzung (Einarbeitung, Ausbildung), Freisetzung (Abfindung, Überbrückung) und dem laufenden Betrieb (Lohn, Gehalt). Hierzu gehören Löhne und Gehälter (Lohnformen) sowie gesetzliche und freiwillige Sozialleistungen (Nebenkosten). Zu den Nebenkosten gehören die gesetzlich geregelten Beiträge des Arbeitgebers an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die freiwilligen Sozialleistungen aufgrund eines Tarifvertrages (z. B. Trennungsgeld, Treueprämien) oder betrieblicher Vereinbarungen (z. B. Fortbildungskosten, Wohnungsbeihilfen). Nach neuesten international vergleichenden Untersuchungen sind die Personalkosten in der Bundesrepublik Deutschland mit am höchsten in der Welt, setzen sich bereits zu über 50 % aus Nebenkosten zusammen und sind in Dienstleistungsbetrieben durchschnittlich höher als im Sachleistungsbetrieb (Betrieb).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.