Planungsarten

Planungsarten - Definition

Einteilung bzw. Typologie von Plänen bzw. Planung hinsichtlich ihrer Bezugsgrößen, hierarchischen Einordnung, Ganzheitlichkeit sowie nach der Art der Koordination und Anpassungsmöglichkeit. Zu den sachlichen, zeitlichen und hierarchischen Arten der Koordination vgl. Koordination innerhalb der Planung. Bei den Bezugsgrößen kann hinsichtlich des Bezugszeitraumes (kurz-, mittel-, langfristige Pläne), des Funktionsbereiches (Beschaffungs-, Finanzierungs-, Absatzplanung etc.) und der Hierarchie (Gesamtunternehmens-, Teilbereichs-, Stellenplan) unterschieden werden. Die maximale zeitliche Reichweite eines Planes wird als Planungshorizont bezeichnet. Nach der Ganzheitlichkeit unterscheidet man synoptische, d. h. ganzheitliche Pläne und inkrementale, d. h. bruchstückhafte Pläne. Die inkrementale Planung wird im angelsächsischen Raum als "muddling through" bezeichnet. Nach der Anpassungsfähigkeit können rhythmische (rollende oder nicht-rollende) und verbindliche (flexible oder starre) Pläne unterschieden werden. Eine rollende Planung schreibt einen Planungszeitraum laufend fort, während bei der nicht-rollenden Planung einzelne Zeiträume aneinander gereiht oder ineinander einfügt werden (Reihung, Schachtelung). Die flexible Planung lässt spätere Entscheidungen aufgrund von "Schubladen-" oder "Alternativplänen" zu, während die starre Planung einen Weg fest vorzeichnet (Entscheidungsbaum).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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