Preisuntergrenze

Preisuntergrenze - Definition

Durch die Kostenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, ermittelte Mindestgröße für den Verkaufspreis eines Produktes bzw. einer erstellten Leistung. In Abhängigkeit der Kostenrechnungssysteme bezieht die Preisuntergrenze die Fixen Kosten ganz oder nur teilweise ein (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung). Die Preisuntergrenze kann auch marktorientiert durch Vergleiche mit Konkurrenzpreisen bzw. aufgrund der Marktforschung als die Größe, die Kunden in jedem Fall bereit sind für eine Leistung zu bezahlen, ermittelt werden. Analog zur Preisuntergrenze lassen sich Preisobergrenzen im Beschaffungsbereich feststellen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.