Sperrminorität

Sperrminorität - Definition

Da auf einer Hauptversammlung einer AG oder Gesellschafterversammlung einer GmbH bzw. Generalversammlung einer Genossenschaft wichtige Beschlüsse regelmäßig mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % zu erfolgen haben (z. B. Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen), genügen 25 % plus einer Stimme am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft, um derartige Beschlüsse zu verhindern.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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