Anlageziel der jeweiligen Teilfonds ist die Erzielung möglichst attraktiver Renditen durch langfristige Anlagen unter Berücksichtigung des Gegenstands und Ziel der ELTIF-Verord-nung. Ziel der ELTIF-Verordnung ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligen-ten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, die Beschaffung von Kapital zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass dieses Kapital leichter langfristigen Investitionen in der Realwirt-schaft, einschließlich Investitionen zur Förderung des europäischen Grünen Deals und an-derer vorrangiger Bereiche, zugeführt werden kann. Investitionen erfolgen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Verkaufsprospekts und der spezifischen Anlagepolitik des jeweiligen Besonderen Teils.