Der Fonds setzt sich zu mindestens 70 % aus Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumenten und Anteilen an Rentenfonds zusammen. Ein Rentenfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Renten erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Renten angelegt hat. Bis zu 30 % des Wertes des Fonds dürfen in Aktien und Anteilen an Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat.