Anlageziel des jeweiligen Sondervermögens ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums. Das jeweilige Sondervermögen muss zu mindestens 51% aus Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds und übrigen Fonds bestehen, die ihrerseits bis zu 10% in Anteile an anderen Sondervermögen investieren dürfen. Der Anteil der Aktien und Aktienfonds darf insgesamt 70% des Sondervermögens nicht überschreiten. Der Anteil der fest- und/oder variabelverzinslichen Wertpapiere und Rentenfonds darf insgesamt 75% des Sondervermögens nicht überschreiten. Der Anteil der Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds darf insgesamt 75% des Sondervermögens nicht überschreiten.