2024 mehr als 420 Fälle von bandenmäßigem Missbrauch beim Bürgergeld

28.07.25 06:24 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Aus dem vergangenen Jahr sind der Bundesregierung 421 Fälle von "bandenmäßigem Leistungsmissbrauch" beim Bürgergeld bekannt. In 209 dieser Fälle wurden Strafanzeigen erstellt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die die "Rheinische Post" berichtet. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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2023 wurden mit 229 deutlich weniger Fälle beim "bandenmäßigem Leistungsmissbrauch" beim Bürgergeld erfasst. 52 davon führten damals zu einer Strafanzeige. Im aktuellen Jahr bis einschließlich Mai wurden bereits 195 solcher Fälle gezählt, die bisher zu 96 Strafanzeigen führten.

Vortäuschung von Arbeitsverhältnissen

Die Jobcenter sprechen dann von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch, wenn bei Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Ländern ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit nur vorgetäuscht wird, um einen Ausschluss von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld zu umgehen. Dabei treten laut der Antwort Personen oder organisierte Gruppen als Arbeitgeber oder Vermieter auf kassieren Teile der Sozialleistungen ab.

Datengrundlage für die Antwort sind die 300 als gemeinsame organisierte Jobcenter, Angaben aus den kommunal organisierten Jobcentern (104) sind nicht eingeflossen. Die Bundesregierung weist in der Antwort zudem darauf hin, dass es bei den Daten eine "hohe Dunkelziffer nicht erfasster Fälle" gibt.

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Merz: Mafiöse Strukturen des sozialen Missbrauchs

Angesichts der Zahlen mahnte in der Zeitungder Grünen-Bundestagsabgeordnete Timon Dzienus in der Debatte um das Bürgergeld "mehr Sachlichkeit statt polemischer Stimmungsmache" an.

Die schwarz-rote Koalition will das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umwandeln. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte kürzlich gesagt: "Wir haben es hier zum Teil mit mafiösen Strukturen des sozialen Missbrauchs zu tun. Wir werden das abstellen." Strittig ist bisher in der Koalition, ob direkt bei den Leistungen für die Bezieherinnen und Beziehern spürbar gekürzt werden soll. Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen aktuell in Deutschland Bürgergeld./vrb/DP/zb