GNW-News: Merus N.V. gibt Preis für öffentliches Angebot von Stammaktien bekannt

05.06.25 17:35 Uhr

Werte in diesem Artikel
Aktien

48,40 EUR -0,40 EUR -0,82%

^UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, June 05, 2025 (GLOBE

NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) (?Merus", das?Unternehmen",?wir" und

Wer­bung

?unser"), ein Onkologieunternehmen, das innovative, multispezifische Antikörper

in voller Länge und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (Biclonics®, Triclonics® und

ADClonics®) entwickelt, hat heute den Preis eines geplanten öffentlichen

Zeichnungsangebots von 5.263.158 Stammaktien zu einem öffentlichen Angebotspreis

von 57,00 USD je Aktie (die?Angebotsaktien") bekanntgegeben. Merus gewährte den

Konsortialbanken außerdem eine 30-tägige Option zum Kauf von bis zu 789.473

Wer­bung

weiteren Stammaktien (die?Optionsaktien" und zusammen mit den Angebotsaktien

die?Aktien"). Der Bruttoerlös aus dem Angebot, vor Abzug der Emissionsabschläge

und -provisionen und der geschätzten Angebotskosten und ohne die Option der

Konsortialbanken, die Optionsaktien zu kaufen, wird voraussichtlich etwa 300,0

Mio. USD betragen. Alle Aktien des Angebots sollen von Merus verkauft werden.

Das Angebot endet voraussichtlich am oder um den 5. Juni 2025, vorbehaltlich der

Wer­bung

üblichen Abschlussbedingungen.

Merus beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dem Angebot zusammen mit seinen

vorhandenen Barmitteln, Barmitteläquivalenten und handelbaren Wertpapieren zu

verwenden, um die klinische Entwicklung seiner Produktkandidaten und die

präklinische Forschung und Technologieentwicklung voranzutreiben, sowie als

Betriebskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke.

Jefferies, BofA Securities, Leerink Partners, Guggenheim Securities, Truist

Securities und LifeSci Capital fungieren gemeinsam als Konsortialführer für das

Angebot. Van Lanschot Kempen fungiert als Lead Manager für das Angebot.

Das Angebot erfolgt im Rahmen eines Shelf Registration Statement auf Formular S-

3, das am 28. Februar 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurde und mit der Einreichung wirksam wurde. Das Angebot erfolgt

ausschließlich mittels eines schriftlichen Prospekts und eines

Prospektnachtrags, die Teil der Registrierungserklärung sind, die - um Zweifel

auszuschließen - keinen?Prospekt" im Sinne (i) der Verordnung (EU) 2017/1129

(die?Prospektverordnung") darstellen und von keiner zuständigen Behörde in

einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der?EWR") geprüft

wurden. Dies gilt gleichermaßen für (ii) die Prospektverordnung, die kraft des

European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts im Vereinigten

Königreich ist (die?Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs") und von

der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich nicht geprüft wurde.

Ein vorläufiger Prospektnachtrag und ein begleitender Prospekt für das Angebot

wurden am 3. Juni 2025 bei der SEC eingereicht und es wird ein endgültiger

Prospektnachtrag bei der SEC eingereicht, der auf der Website der SEC unter

www.sec.gov verfügbar sein wird. Exemplare des endgültigen Prospektnachtrags und

des zugehörigen Prospekts bezüglich des Angebots sind, sobald sie verfügbar

sind, bei Jefferies LLC, Attention: Equity Syndicate Prospectus Department, 520

Madison Avenue, New York, NY 10022 oder telefonisch unter (877) 821-7388 sowie

per E-Mail unter Prospectus_Department@Jefferies.com

(mailto:Prospectus_Department@Jefferies.com); BofA Securities NC1-0220-02-25,

Attention: Prospectus Department, 201 North Tryon Street, Charlotte, NC

28255-0001 oder per E-Mail an dg.prospectus_requests@bofa.com

(mailto:dg.prospectus_requests@bofa.com); Leerink Partners LLC, Attention:

Syndicate Department, 53 State Street, 40th Floor, Boston, MA 02109 oder

telefonisch unter (800) 808-7525 Durchwahl: 6105 sowie per E-Mail an

syndicate@leerink.com (mailto:syndicate@leerink.com); Guggenheim Securities,

LLC, Attention: Equity Syndicate Department, 330 Madison Avenue, 8th Floor, New

York, NY 10017 oder telefonisch unter (212) 518-9544 sowie per E-Mail an

GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com

(mailto:GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com); oder Truist

Securities, Inc., Attention: Equity Capital Markets, 3333 Peachtree Road NE,

9th Floor, Atlanta, GA 30326 unter (800) 685-4786 sowie per E-Mail an

truistsecurities.prospectus@truist.com

(mailto:truistsecurities.prospectus@truist.com) erhältlich.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Kaufangebots für diese Wertpapiere dar, noch dürfen diese

Wertpapiere in einem Staat oder einer Rechtsordnung verkauft werden, in der

solch ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder

Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung

ungesetzlich wäre.

Bei dieser Pressemitteilung handelt es sich um Werbung und nicht um einen

Prospekt im Sinne der Prospektverordnung oder der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs.

EWR:

In jedem Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein?relevanter Staat") wurden oder

werden im Rahmen des Angebots keine Aktien öffentlich angeboten, bevor nicht ein

Prospekt für die Aktien veröffentlicht wurde, der von der zuständigen Behörde in

diesem relevanten Staat gebilligt oder gegebenenfalls in einem anderen

relevanten Staat gebilligt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten

Staat notifiziert wurde, jeweils in Übereinstimmung mit der Prospektverordnung,

mit der Ausnahme, dass die Aktien in diesem relevanten Staat jederzeit

öffentlich angeboten werden können:

* jeder juristischen Person, die ein?qualifizierter Anleger" im Sinne von

Artikel 2 der Prospektverordnung ist;

* weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen

qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung), sofern

die vorherige Zustimmung der Vertreter für ein solches Angebot eingeholt

wird; und

* unter allen anderen Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der

Prospektverordnung fallen,

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der

Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der

Prospektverordnung zu ergänzen. Jede Person, die erstmalig Aktien erwirbt oder

der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und den Konsortialbanken gegenüber

als zugesichert, garantiert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein

?qualifizierter Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist.

Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet der Ausdruck?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Aktien in einem relevanten Staat die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, und

der Ausdruck?Prospektverordnung" bedeutet die Verordnung (EU) 2017/1129.

Vereinigtes Königreich:

Vor der Veröffentlichung eines von der britischen Finanzaufsichtsbehörde

(Financial Conduct Authority) genehmigten Verkaufsprospekts für die Aktien

wurden und werden keine Aktien im Rahmen dieses Angebots im Vereinigten

Königreich öffentlich angeboten, jedoch können die Aktien im Vereinigten

Königreich jederzeit öffentlich angeboten werden:

a) jeder juristischen Person, die ein qualifizierter Anleger im Sinne von

Artikel 2 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs ist;

b) weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen

qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs), sofern die vorherige Zustimmung der Vertreter für ein

solches Angebot eingeholt wird; oder

c) unter allen anderen Umständen, die unter Abschnitt 86 des Financial

Services and Markets Act 2000 (der?FSMA") fallen,

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Abschnitt 85 FSMA

oder Artikel 3 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs zu

veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs zu ergänzen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die

erstmalig Aktien erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und

den Konsortialbanken gegenüber als zugesichert, garantiert, anerkannt und

zugestimmt habend, dass sie ein?qualifizierter Anleger" im Sinne der

Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs ist.

Für die Zwecke dieser Regelung bedeutet der Ausdruck?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Aktien im Vereinigten Königreich die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Anteilen zu entscheiden.

Darüber hinaus steht die Transaktion, auf die sich diese Pressemitteilung

bezieht, im Vereinigten Königreich nur Personen zur Verfügung, die

?qualifizierte Anleger" (gemäß der Definition in der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs) sind, (i) die über berufliche Erfahrung in Bezug auf

Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) FSMA (Financial Promotion) Order 2005

in der geänderten Fassung (die?Verordnung") fallen, und/oder (ii) bei denen es

sich um vermögende Personen (oder Personen, denen der Prospekt auf andere Weise

rechtmäßig übermittelt werden kann) handelt, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d)

der Verordnung fallen (alle diese Personen werden zusammen als?relevante

Personen" bezeichnet). Im Vereinigten Königreich sind die hierin genannten

Wertpapiere nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes

Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen

Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen getroffen. Jede

Person im Vereinigten Königreich, die keine relevante Person ist, sollte nicht

auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf

verlassen.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Onkologieunternehmen, das innovative bi- und trispezifische

Antikörpertherapeutika in voller Länge mit der Bezeichnung Multiclonics®

entwickelt. Multiclonics® werden unter Verwendung industrieller Standardprozesse

hergestellt. In vorklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass

mehrere Merkmale der Multiclonics denen herkömmlicher menschlicher monoklonaler

Antikörper entsprechen, beispielsweise die lange Halbwertszeit und die geringe

Immunogenität.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle in dieser

Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten

beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden, darunter

Aussagen über den Abschluss des geplanten Angebots, die erwarteten Bruttoerlöse

aus dem Angebot und die beabsichtigte Verwendung von Erlösen aus dem Angebot.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen der

Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen

bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen

Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse,

Entwicklungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen,

Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten

Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf

an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir

unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an

Biclonics®, Triclonics® und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten

müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die

sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von

Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung

klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer

in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel

zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den

Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte;

unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien

und eine mögliche nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten;

Auswirkungen der globalen Instabilität, die durch den Russland- und den Ukraine-

Konflikt sowie den Konflikt im Nahen Osten verursacht wird; dass wir im Rahmen

unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen

Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen

unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von

Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere

Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder

beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden

möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern

umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die

Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es

gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren

wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere

eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden

möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder

als gegen andere Marken verstoßend erachtet.

Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift?Risikofaktoren"

in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für den Zeitraum bis zum 31. März

2025, der am 7. Mai 2025 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurde, sowie in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten

beschrieben sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse

erheblich von den in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten

Aussagen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen

der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung

wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese

zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu

aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere

Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch

das geltende Gesetz vorgeschrieben. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten

nicht als unsere Ansichten zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser

Pressemitteilung verstanden werden.

Multiclonics®, ADClonics®, Biclonics® und Triclonics® sind eingetragene Marken

von Merus N.V.

°

Ausgewählte Hebelprodukte auf Merus B.V.

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Merus B.V.

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Nachrichten zu Merus B.V.

Wer­bung

Analysen zu Merus B.V.

DatumRatingAnalyst
02.01.2018Merus BV Sector PerformRBC Capital Markets
15.09.2017Merus BV OutperformRBC Capital Markets
13.06.2016Merus BV OutperformWedbush Morgan Securities Inc.
DatumRatingAnalyst
15.09.2017Merus BV OutperformRBC Capital Markets
13.06.2016Merus BV OutperformWedbush Morgan Securities Inc.
DatumRatingAnalyst
02.01.2018Merus BV Sector PerformRBC Capital Markets
DatumRatingAnalyst

Keine Analysen im Zeitraum eines Jahres in dieser Kategorie verfügbar.

Eventuell finden Sie Nachrichten die älter als ein Jahr sind im Archiv

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Merus B.V. nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
mehr Analysen