Vorteile für Mieter & Co: Auszüge aus dem Handelsregister sind fortan öffentlich und kostenlos online einsehbar

Wie das Handelsregister auf seinem Online-Portal mitteilt, ist nun der Abruf aller Registerinhalte kostenlos und frei zugänglich möglich. Der Grund für die Änderung ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Auf dem Handelsregister-Portal entfallen Gebühren und Registrierungen
"Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten", schreibt das Handelsregister in einem Hinweis auf seinem Online-Registerportal. Eine Registrierung und ein Login seien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Vor der Änderung sah dies noch ganz anders aus. Für Anfragen mussten Antragsteller ein Konto auf dem Portal einrichten und Gebühren bezahlen, die mitunter im zweistelligen Eurobereich lagen. Das alles ist nun aber aufgrund einer Gesetzesnovelle Geschichte. Mit dem DiRUG werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1151 in Deutschland übernommen. Die Änderungen sollen die Online-Gründung von Gesellschaften europaweit vereinfachen und den Informationsabruf sowie -austausch kosteneffizienter und zugänglicher machen.
Kostenloser digitaler Zugang kann sehr nützlich sein
Der Wegfall der Gebühren und der freie Zugang zu den Handelsregisterauszüge bietet viele Vorteile. Nutzerinnen und Nutzer erspart es in manchen Fällen nicht nur viel Geld, das sie vorher für den Abruf ausgeben mussten. Hierdurch wird weiteren, potenziellen Interessensgruppen eine beträchtliche Hürde der Informationsbeschaffung genommen. Wie die Website BetriebsratsPraxis24 beispielsweise schreibt, können sich Betriebsräte nun selbst kostengünstig und einfach über "organisatorisch-gesellschaftsrechtliche Veränderungen wie Übernahmen, Verschmelzungen und Gesellschafterwechsel oder Kompetenz-Änderungen bei echten Führungskräften (Erteilung und Erlöschen von Prokura)" informieren und sind nicht mehr so stark auf Auskünfte von der Geschäftsführung angewiesen. Gegenüber der Website Golem gibt Christoph Trautvetter, Geschäftsführer des Netzwerks Steuergerechtigkeit, außerdem an, dass Mieterinnen und Mieter sich fortan einfacher auf die Suche nach den Eigentümerinnen und Eigentümern ihrer Immobilien machen können.
Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net
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