Nach dem Immobilienkauf

Ich habe eine Immobilie gekauft, was kommt nun auf mich zu?

22.05.17 17:38 Uhr

Ich habe eine Immobilie gekauft, was kommt nun auf mich zu? | finanzen.net

Nach dem Erwerb einer Immobilie liegt noch einiges an Arbeit vor Ihnen. Lesen hier, worum Sie sich noch alles kümmern müssen.

Nach dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags dauert es noch etwas, bis man auch tatsächlich im Grundbuch als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen wird. Erst wenn die Änderung vorgenommen wurde, ist man stolzer Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Im Grunde können Sie jetzt den Sekt aus dem Kühlschrank holen.

Vielleicht warten Sie mit dem Feiern aber noch. Immerhin gibt es noch viel zu tun. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, was noch alles zu regeln ist, damit Sie sich anschließend ganz entspannt über ihr neues Wohneigentum freuen können.

Immobilie bezugsfertig machen

Als erstes benötigen Sie natürlich den Schlüssel für ihr neues Eigentum. Für die Übergabe treffen Sie sich am besten mit dem Verkäufer in der erworbenen Immobilie. Hierbei sollten in einem Protokoll nicht nur die Schlüsselübergabe, sondern auch Strom- und Wasserstände vermerkt werden. So kann man bei den Versorgungsunternehmen nachweisen, welcher Verbrauch noch dem Vorbesitzer anzurechnen ist.

Bevor Sie in Ihr neues Zuhause einziehen, möchten Sie es natürlich nach Ihren Wünschen gestalten. Das heißt, Sie müssen renovieren oder Handwerker mit den Arbeiten beauftragen. Auch Telefon und Internet müssen frühzeitig umgemeldet werden, damit sie rechtzeitig beim Einzug zur Verfügung stehen.

Nun kommt der Umzug. Auch der muss geplant sein. Vermutlich haben Sie schon so viele Besitztümer angehäuft, sodass Sie Umzugshelfer und ein Fahrzeug mit viel Stauraum benötigen. Eventuell müssen Sie gar ein Umzugsunternehmen beauftragen. Übrigens sollten Sie nicht vergessen, vor dem Umzug dafür zu sorgen, dass Sie in unmittelbarer Nähe zu ihrem neuen Zuhause eine Parkmöglichkeit für den Transporter haben.

Welche Versicherungen brauche ich?

Als Immobilienbesitzer sollten Sie sich gegen verschiedene Risiken versichern. Unumgänglich ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, um sich gegen Feuer-, Wasser-, oder Sturmschäden an der Immobilie abzusichern.

Sinnvoll ist auch eine Hausratversicherung, soweit Sie noch keine haben. Sie deckt Schäden ab, die an den Gegenständen im Haus oder in der Wohnung entstehen.

Damit ihre Familie bei einem unerwarteten Todesfall zusätzlich zur Trauer nicht auch noch einen enormen Schuldenberg bewältigen muss, ist außerdem der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Restschuldversicherung zu empfehlen.

Viel Papierkram

Bei aller Freude über die eigenen vier Wände sollten Sie nicht vergessen, dass es viele Parteien gibt, die über Ihren neuen Wohnort informiert werden sollten. Dazu zählen etwa Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Zeitung, Magazine und wer Ihnen sonst noch regelmäßig Post zusendet. Falls Sie unsicher sind, ob sie auch an alle gedacht haben, dann können Sie einen Nachsendeauftrag für die Post stellen.

Auch finanziell gibt es noch einiges zu beachten. Wenn Sie bisher in Miete wohnen, so gilt es, das Mietverhältnis rechtzeitig, d.h. unter Beachtung der Kündigungsfrist, zu beenden, denn sonst entsteht Ihnen eine Doppelbelastung. Nach Auflösung der Mietwohnung sollten Sie übrigens zusammen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll aufsetzen.

Haben Sie eine Wohnung erworben, so dürfen Sie nicht vergessen, bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Überweisung des Wohngelds (auch Hausgeld genannt) einzurichten. Dieses Geld geht an den Verwalter der Wohnanlage und deckt die Betriebskosten (Wasser, Heizung, Müll, Reinigung, Hausmeister ect.) sowie die Verwaltungskosten. Ein nicht unerheblicher Teil fließt daneben in die Instandhaltungsrücklage.

Falls Sie ein Haus gekauft haben, so ist es ratsam, monatlich einen bestimmten Betrag für Instandhaltungskosten zur Seite zu legen. Neben den immer mal wieder notwendigen Reparaturen kann es sogar sein, dass Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Energieeffizienz gezwungen werden, innerhalb von zwei Jahren nach dem Hauskauf den Heizkessel auszutauschen. Aber auch zur Dachdämmung und zu den Leitungen gibt es Vorgaben durch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Am besten ist es natürlich, wenn Sie sich bereits vor dem Immobilienerwerb über dieses Thema informiert und zwingende Investitionen schon bei der Immobilienfinanzierung eingeplant haben.

Womöglich können Sie einen Teil ihrer Ausgaben für den Immobilienkauf und die anfallenden Reparaturen in der Steuererklärung geltend machen. Daher sollten Sie sämtliche Rechnungen sorgfältig ordnen und aufbewahren.

Jetzt endlich können Sie zur Ruhe kommen und finden auch die Zeit, sich über Ihr neues Zuhause zu freuen. Am besten bei einer Feier zusammen mit ihren Umzugshelfern, Freunden und womöglich auch gleich mit den neuen Nachbarn.

Redaktion finanzen.net

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