Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten - Definition

Kosten, denen kein Aufwand (Zusatzkosten) oder Aufwand in einer anderen Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Als Zusatzkosten gelten der Kalkulatorische Unternehmerlohn, Kalkulatorische Zinsen und Kalkulatorische Miete. Als Anderskosten gelten kalkulatorische Abschreibungen, Kalkulatorische Wagnisse und kalkulatorische Fremdkapitalzinsen. Sie werden im Rahmen der Kostenrechnung verrechnet, um den Werteverzehr an Gütern bzw. Produktionsfaktoren vollständig zu erfassen. Dem liegt das Prinzip der Opportunitätskosten zugrunde, nach dem in der Kalkulation auch Kosten berücksichtigt werden sollen, die dem Unternehmen dadurch entstehen, dass knappe Produktionsfaktoren durch ihren Einsatz von anderen Verwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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