Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Wenn die letzten Jahre gezeigt haben, wie teuer das Leben im Alter werden kann, dann besonders am Beispiel der Pflegeheime. Die monatlichen Rechnungen summieren sich mittlerweile auf Beträge, die viele ältere Menschen aus eigener Kraft nicht mehr aufbringen können.
Wenn die Rente nicht mehr reicht
Wer heute in ein Pflegeheim zieht, muss damit rechnen, dass der Eigenanteil schon im ersten Jahr bei über 3.387 Euro im Monat liegt, das zeigen Zahlen von t-online.de. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Altersrente beträgt laut RedaktionsNetzwerk Deutschland nur etwa 1.500 Euro. Die Lücke von mehr als 1.600 Euro im Monat lässt sich in vielen Fällen nicht einfach schließen - selbst nicht mit ein wenig Erspartem. Für die Betroffenen bedeutet das, dass jede Rechnung genau geprüft werden muss, oft auch gemeinsam mit Angehörigen.
Was die Pflegeversicherung übernimmt
Die gesetzliche Pflegeversicherung entlastet, aber sie ist kein Rundum-sorglos-Paket. Je nach Pflegegrad zahlt sie zwischen 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 und etwa 2.299 Euro bei Pflegegrad 5, so das Bundesgesundheitsministerium. Alles andere - Unterkunft, Verpflegung, Investitionen in die Einrichtung - bleibt an den Bewohnern hängen. Dieser Unterschied ist es, der die hohen Eigenanteile ausmacht und viele Familien vor finanzielle Fragen stellt, auf die sie nicht vorbereitet sind.
Entlastung, die sich langsam steigert
Seit 2022 gibt es eine Regelung, die zumindest langfristig für etwas Luft sorgt. Wer länger im Heim lebt, muss für den Pflegeanteil weniger bezahlen: Nach einem Jahr sinkt dieser Anteil um 15 Prozent, nach zwei Jahren um 30 Prozent, nach drei Jahren um die Hälfte und ab dem vierten Jahr um drei Viertel, so die Verbraucherzentrale. Die Entlastung kommt allerdings nur beim Pflegeanteil zum Tragen, Unterkunft und Essen bleiben davon unberührt.
Die Reihenfolge der Zahlungsverpflichtung
Fehlt das Geld, wird zuerst das eigene Vermögen herangezogen. Das Schonvermögen liegt bei rund 10.000 Euro pro Person, bei Ehepaaren ist es doppelt so hoch, regelt §90 SGB XII. Danach schaut das Sozialamt auf die Finanzen des Ehepartners. Erst wenn dort ebenfalls keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, werden Kinder geprüft - allerdings nur dann, wenn deren Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. In vielen Fällen greift diese Regel also nicht, dennoch sorgt allein die Möglichkeit bei Familien oft für Unsicherheit.
Redaktion finanzen.net
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