APA ots news: OeNB: Neuerungen bei SEPA-Überweisungen

06.10.25 09:58 Uhr

SEPA-Echtzeitüberweisungen und IBAN-Namensabgleich ab Oktober

verpflichtend

Wien (APA-ots) - Mit 9. Oktober 2025 gibt es wesentliche Neuerungen für

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den

europäischen Zahlungsverkehr: Ab diesem Tag sind alle Banken und

Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtet, SEPA-

Echtzeitüberweisungen empfangen und durchführen zu können - und das

ohne zusätzliche Kosten gegenüber herkömmlichen SEPA-Überweisungen.

Automatischer Abgleich von Namen und IBAN vor jeder Überweisung

Ein wichtiges neues Sicherheits-Feature ist auch die

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Empfänger:innen-Überprüfung: Zukünftig wird bei jeder SEPA-

Überweisung - also einer Euro-Überweisung innerhalb des europäischen

Zahlungsraums - vor der Freigabe der Zahlung überprüft, ob der

Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN

übereinstimmt. Das gilt sowohl für klassische als auch für

Echtzeitüberweisungen. Damit werden Fehlüberweisungen und

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Betrugsfälle reduziert.

Die Rückmeldung an die Zahler:innen erfolgt in Echtzeit und kann

beispielsweise lauten: "Eingegebener Name stimmt mit dem bzw. der

Kontoinhaber:in überein", "Eingegebener Name stimmt nahezu mit dem

bzw. der Kontoinhaber:in überein" oder "Eingegebener Name stimmt

nicht mit dem bzw. der Kontoinhaber:in überein". Bei einer nahezu

Übereinstimmung wird dem Zahlenden ein Vorschlag für den korrekten

Namen des Kontoinhabers angezeigt. Auch technische Probleme oder

fehlende Unterstützung durch die Empfängerbank werden transparent

kommuniziert. "Der automatische Namensabgleich funktioniert wie ein

Ampelsystem. Bei Grün können sie ganz entspannt überweisen. Bei Rot

sollten Sie das auf keinen Fall tun. Bei Rot geht man auch nicht über

die Straße", empfiehlt Josef Meichenitsch, der für den

Zahlungsverkehr zuständige Direktor in der Oesterreichischen

Nationalbank (OeNB).

Mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr

Die verpflichtende Empfänger:innen-Überprüfung stellt einen

wichtigen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr dar.

Sie wird kostenlos angeboten und ist über alle Kanäle verfügbar, über

die Zahlungen ausgelöst werden können - vom Onlinebanking bis zum SB-

Terminal.

Die Verordnung, die bereits am 13. März 2024 vom Europäischen

Parlament und dem Rat verabschiedet wurde, verfolgt das Ziel,

Echtzeitüberweisungen als neuen Standard im Zahlungsverkehr zu

etablieren. Geldtransfers sollen künftig rund um die Uhr, an 365

Tagen im Jahr, innerhalb von Sekunden abgewickelt werden.

Ausblick und Empfehlungen

Die Oesterreichische Nationalbank empfiehlt Unternehmen und

Privatkund:innen, sich nochmals vorab mit den neuen Anforderungen

vertraut zu machen. Besonders für Geschäftskund:innen ist es ratsam,

Rechnungen mit korrekt hinterlegten Namen der Kontoinhaber:innen

auszustellen und QR-Codes für Zahlungen zu nutzen, um die

Empfänger:innen-Überprüfung zu erleichtern.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Mag. Marlies Schroeder, MiM

Telefon: +43-1-404 20-6900

E-Mail: marlies.schroeder@oenb.at

Website: https://www.oenb.at

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