Bolsonaro weist Verstöße gegen Social-Media-Verbot zurück
BRASÍLIA (dpa-AFX) - Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro hat Vorwürfe zurückgewiesen, gegen ein gerichtlich angeordnetes Verbot der Nutzung sozialer Medien verstoßen zu haben. "Der Beschwerdeführer (Bolsonaro) hat nie damit gerechnet, dass es ihm verboten sei, Interviews zu geben, die in sozialen Netzwerken geteilt werden können", erklärten seine Anwälte laut Medienberichten in einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof. Bolsonaro habe weder selbst Inhalte in sozialen Medien gepostet noch Dritte damit beauftragt, hieß es weiter.
Anlass der Stellungnahme war eine Anordnung des Richters Alexandre de Moraes, der Bolsonaro nach einem Besuch im Kongress am Montag eine Frist von 24 Stunden gesetzt hatte, mögliche Verstöße gegen die Auflagen zu erklären. Bolsonaro war mit einer elektronischen Fußfessel unterwegs und hatte bei dem Termin mit Abgeordneten gesprochen. Videos dieser Begegnung wurden anschließend auf verschiedenen Social-Media-Plattformen verbreitet.
Richter verschärfte Auflagen
Moraes hatte die bestehenden Auflagen kurz zuvor verschärft und klargestellt, dass das Social-Media-Verbot nicht nur für Bolsonaros eigene Beiträge gilt, sondern auch für die Weiterverbreitung seiner Interviews durch Dritte. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass Bolsonaro zum Zeitpunkt seines Besuchs nicht über die neue Entscheidung von Moraes informiert gewesen sei. Er habe zudem keine Kontrolle über die Verbreitung der Videos.
Die Staatsanwaltschaft könnte nun prüfen, ob ein Verstoß gegen die Auflagen vorliegt. Der Richter muss anschließend entscheiden, ob Sanktionen wie eine mögliche Untersuchungshaft verhängt werden. Diese Haft wäre ohne festgelegte Dauer, müsste aber alle 90 Tage neu bewertet werden.
Bolsonaro soll Putsch geplant haben
Der rechte Ex-Präsident steht vor Gericht, weil er nach seiner Wahlniederlage 2022 einen Putschversuch gegen die Regierung seines Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva geplant haben soll. Seit Freitag gelten für ihn strenge Auflagen, darunter nächtlicher Hausarrest, das Tragen einer elektronischen Fußfessel, Kontaktverbote zu Mitbeschuldigten und ein umfassendes Verbot der Nutzung sozialer Medien./ppz/DP/zb