EQS-HV: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

17.07.25 15:00 Uhr

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EQS-News: Maschinenfabrik Heid AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

17.07.2025 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Stockerau

FN 65343 v LG Korneuburg

 

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 18. August 2025, um 14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

 

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2024.
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2024.
  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024.
  3. Abstimmung über die Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrates.
  4. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024.
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
  6. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025.
  7. Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat.
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

  • Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
  • Vorschlag über die Ergebnisverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
  • Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrates
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
  • Erklärung des Kandidaten für die Wahl als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab dem 28.07.2025 im Internet (www.heid.info) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

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1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28.07.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 06.08.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Bestimmungen über das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG kommen auf die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft nicht zu Anwendung, weil sich der Aufsichtsrat bisher nur aus drei Mitgliedern zusammengesetzt hat.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur „Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat“ (Tagesordnungspunkt 9) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 06.08.2025 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

 

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 08.08.2025 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12.08.2025 ausschließlich unter der nachgenannten Adresse zugehen muss.

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 01 533423240


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 08.08.2025 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte Adresse zugehen:

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Per Telefax: 01 533423240

Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht

                    in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung € 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

 

 

Stockerau, im Juli 2025   

 

 

Der Vorstand



17.07.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
HEID-Werkstrasse 13
2000 Stockerau
Österreich
Telefon: +43 676 4060126
E-Mail: heid@aon.at
Internet: http://heid.info/
ISIN: AT0000690151
WKN: 871099
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2170658  17.07.2025 CET/CEST

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