EU-Parlament will Terror-Listung von Irans Revolutionsgarden
STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europäische Parlament drängt auf eine Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier forderten bei ihrer Sitzung in Straßburg den Rat der EU-Mitgliedsstaaten in einer - rechtlich nicht bindenden - Resolution auf, die islamische Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen. Das Parlament dränge auf die Ausweitung und strikte Durchsetzung restriktiver Maßnahmen der EU, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten und Visumsverboten, hieß es in einer Mitteilung.
Die Abgeordneten verurteilten zudem das brutale Vorgehen der iranischen Behörden gegen Demonstrierende und forderten die Behörden laut Mitteilung auf, "die Gewalt gegen friedliche Demonstrierende unverzüglich einzustellen, alle Hinrichtungen zu stoppen und die Ermordung sowie Unterdrückung von Zivilisten zu beenden". Das Vorgehen der iranischen Führung habe sich von Abschreckung hin zu "strategischer Eliminierung" gewandelt, hieß es. 562 Abgeordnete stimmten für die Resolution, 9 dagegen, 57 enthielten sich.
Bei der vorherigen Debatte im Parlament am Dienstag hatte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas gesagt, dass man konkrete Ankündigungen bei einem Treffen der Außenministerinnen und -minister in der EU in der nächsten Woche anstrebe. Die Einstufung der Revolutionsgarden als terroristische Organisation liege auf dem Tisch, fügte sie hinzu. Bisher konnte in der EU dazu kein Konsens hergestellt werden. Die Bundesregierung sprach sich dafür aus, doch mehrere Mitgliedstaaten äußerten Bedenken. Nach Angaben von Diplomaten bremsen unter anderem Frankreich, Italien und Spanien. Die Entscheidung muss einstimmig getroffen werden.
Terror-Listung gilt vor allem als symbolischer Schritt
Eine Listung als Terrororganisation der Garden gilt vor allem als symbolischer Schritt. Gegen die Revolutionsgarden gibt es bereits Sanktionen, unter anderem um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Alle ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte müssen eingefroren werden, wirtschaftliche Ressourcen dürfen nicht bereitgestellt werden./vni/DP/mis