Fonds-Skandal

Betrugsfall um Fondsanbieter K1 hätte verhindert werden können

04.11.09 13:51 Uhr

Gegen den unter Betrugsverdacht stehenden Fondsanbieter K1 und seinen Gründer ging die Finanzaufsicht BaFin schon seit 2001 vor. Zuerst sogar mit Erfolg.

von Peer Leugermann, Euro am Sonntag

Der Betrugsfall um den Fondsanbieter K1 selbst - oder zumindest dessen Ausmaß - hätte wahrscheinlich bereits im Jahr 2003 verhindert werden können. Doch ein Präzedenzfall und eine neue Rechtsauslegung der obersten Finanzgerichte machten bereits 2003 durchgesetzte Verbote gegen K1 wieder unwirksam. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Jahr 2001 und 2003 mehrere Anläufe unternommen, die Geschäftstätigkeiten von K1 und dessen Gründer Helmut Kiener zu unterbinden.

Kiener war vergangene Woche wegen des Verdachts auf Betrugs und Untreue verhaftet worden. Dem 50-jährigen gelernten Psychologen wird vorgeworfen, die Großbanken Barclays und BNP Paribas um rund 280 Millionen Dollar geprellt zu haben, indem er vom in der Karibik registrierten Hedge-Fonds K1 Global Sub Trust Gelder für Luxusimmobilien in Florida, Flugzeuge und Helikopter abgezweigt habe. Die Gesellschaft ist ein Dachfonds, der sein Kapital angeblich in etwa 70 Hedge-Fonds anlegt.

Bereits 2001 verbot die BaFin erfolgreich erst Kiener selbst das Beteiligungskapital der K1 Fonds Gesellschaft GbR anzulegen und zu verwalten. Zwei Jahre später folgten dann die Verfahren gegen die Gesellschaften K1 Invest GbR und K2 Invest GbR sowie K1 Global Limited und K1 Invest Limited. Im Falle der Limiteds (englische Gesellschaftsform) mit Sitz auf den British Virgin Islands war die BaFin zunächst erfolgreich. Das Verfahren gegen die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist immer noch nicht entschieden.

Zwei Gründe sind dafür verantwortlich, dass K1-Finanzprodukte trotz der Vielzahl von Verboten weiter vertrieben werden durften.

Zum einen kann die BaFin zwar mit sofortiger Wirkung anordnen, ein Geschäft einzustellen. Doch wer Widerspruch einlegt, darf weitermachen, bis die nächsthöhere Instanz entscheiden hat. Im Zweifelsfall ist dieses Spiel erst dann beendet, wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

Lesen Sie auf Seite zwei: Warum die Limiteds nach anfänglichem Verbot weiter machen durften und mit welchen Techniken K1 seine Fonds bewerben lässt.

Zum anderen wurde der BaFin 2004 eine ihrer bis dato stärksten Waffen entzogen: Der Vorwurf des unerlaubten Finanzkommissionsgeschäftes. Denn wie viele andere Firmen, die im unüberwachten grauen Markt Fonds vertreiben, hatten auch einige Kiener-Gesellschaften versucht, sich der Staatskontrolle durch einen Trick zu entziehen. Bei ihnen wurden die Kunden beim Kauf eines Genussscheins oder Fondsanteils zum Teil eines Anlegerkollektives. Die Gesellschaft verkauft ihre Produkte in diesem Fall, grob formuliert, nicht an Endkunden, sondern an Mitgesellschafter, weshalb der Staat nicht eingreifen kann. Genau für solche Fälle hatte die BaFin lange Zeit den Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäftes bemüht. Denn diese Art von Geschäft muss genehmigt werden, und der Tatbestand ist denkbar weit gefasst. Vereinfacht ausgedrückt gilt er schon als erfüllt, wenn die Anschaffung und Veräußerung von Finanzprodukten im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung geschieht.

Lange Zeit waren die Gerichte der Behörden-Argumentation nach BaFin-Aussage gefolgt. Doch 2004 kam es in einem anderen Verfahren auf höchster Instanz zu einem Präzedenzfall, in dem das Bundesverwaltungsgericht den Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäftes als nicht erfüllt ansah. Als Folge verlor die BaFin 2008 final auch die Verfahren gegen die K1 Limiteds, bei denen sie ähnlich argumentiert hatte.

Aber nicht nur die unter Betrugsverdacht stehende Fondsgesellschaft K1 ist in der Finanzbranche schon früh negativ aufgefallen. Auch einer der Hauptvertriebspartner, Johann Pertschy, ist wegen seiner Verkaufstechniken bereits mit einem anderen Wettbewerber aneinander geraten. Die Posse ereignete sich vor vier Jahren auf der Anlegermesse "Invest 2005" in Stuttgart. Denn neben dekorativ zu Tischen umfunktionierten Weinfässern und einer als Prospektlager dienenden Corvette verglich Pertschy auf seinem Stand auch die Wertentwicklung der beworbenen K1 Fonds mit denen von Apano. Per Beamer soll er dazu deren Performance als Grafiken an eine Stand-Wand geworfen haben. Der dazugehörige Werbeslogan lautete sinngemäß: Besser als Apano. Doch auch Markus Sievers, Chef des auf Managed Futures spezialisierten Finanzdienstleisters Apano, stellte auf der Messe aus und entdeckte die vergleichende Werbung.

Ein Problem hatte Sievers damit, dass Chart und Aussage seiner Meinung nach falsch waren. Darauf angesprochen, reagierte Pertschy laut Aussage von Sievers eher ungehalten und drohte mit seinem Anwalt. Den wiederum kannte auch Sievers. Nach einem Telefonat zwischen Sievers und dem Rechtsvertreter habe Pertschy die auf die Wand projizierten Charts von Apano mit DinA4-Papier wieder abgeklebt. Auf den Zetteln habe er aber noch vermerkt, dass der Apano Chef ihm gesetzlich verboten habe, die Charts zu zeigen. Die Folge: Nach der Messe gab es laut Apano eine Einstweilige Verfügung von Apano gegen Pertschy. Der Vorfall ereignete sich damals übrigens nur 30 Metern Luftlinie vom Stand der BaFin entfernt.