Israel bietet Hilfe bei Verfolgung der Revolutionsgarden an
BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation durch die EU bietet Israel den deutschen und anderen europäischen Sicherheitsbehörden Unterstützung bei deren Verfolgung an. "Israel ist bereit, mit den europäischen Sicherheitsbehörden zu kooperieren, um den Terrorarm des Mullah-Regimes europaweit konsequent zu bekämpfen", sagte der israelische Botschafter in Berlin, Ron Prosor, der Deutschen Presse-Agentur. "Dem Regime steht das Wasser bis zum Hals. Wir dürfen die mutigen Demonstranten im Iran jetzt nicht im Stich lassen."
Prosor lobte ausdrücklich die Rolle von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation. Er habe sich "besonders engagiert und damit einen starken Beitrag zur inneren Sicherheit" geleistet. "Viel zu lange konnten die Revolutionsgarden Deutschland und Europa als sicheren Hafen für Geldwäsche, Drogenhandel und Waffenhandel nutzen. Damit ist jetzt Schluss."
Revolutionsgarden auch in Deutschland aktiv
Die Revolutionsgarden waren wegen ihres gewaltsamen Vorgehens gegen regierungskritische Proteste im Iran auf die Terrorliste gesetzt worden. Nach dem aktuellen Verfassungsschutzbericht ist die geheimdienstlich agierende Quds Force der iranischen Revolutionsgarden in Deutschland aktiv.
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine frühere parlamentarische Anfrage von 2023 heißt es, dass sich die "umfangreichen Ausspähungsaktivitäten" dieser Organisation insbesondere "gegen (pro-)israelische beziehungsweise (pro-)jüdische Ziele" richteten. Außerdem gebe es "Beschaffungsaktivitäten" der Revolutionsgarden über Tarnfirmen und Zwischenhändler.
Jahrelange Diskussion über Einstufung
Über die Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation wurde in der EU seit Jahren diskutiert - intensiv unter anderem nach dem iranischen Großangriff auf Israel im April 2024. Erst am Donnerstag konnte der dafür erforderliche Konsens hergestellt werden. Davor hatte insbesondere noch Frankreich blockiert und begründete seine Ablehnung unter anderem mit bereits bestehenden EU-Sanktionen, die in der Praxis einen ähnlichen Effekt wie die Einstufung als Terrororganisation hätten. Zu diesem Ergebnis kam 2024 auch ein Vergleich der beiden Maßnahmen durch die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags./mfi/DP/stw