Karlsruhe weist Klagen gegen Euro-Rettungsschirm endgültig ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Kläger gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen.
Damit darf sich Deutschland weiterhin in vollem Umfang an dem Europäischen Rettungsmechanismus beteiligen.

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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.Mit ihrem Urteil bekräftigten die Karlsruher Richter ihre Eilentscheidung vom September 2012, bei dem sie den permanenten Rettungsschirm ESM für grundsätzlich zulässig gehalten hatten. Der ESM führe nicht dazu, dass das Haushaltsrecht des Bundestages ausgehebelt werde, urteilten die Richter damals. Diese Entscheidung bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun.
Im September 2012 steuerte die Euro-Schuldenkrise auf ihren vorläufigen Höhepunkt zu. Mit einem gigantischen Rettungsschirm im Volumen von 700 Milliarden Euro wollten die Euroländer damals verhindern, dass ein Flächenbrand entsteht, der auch große Länder der Eurozone wie Italien oder Spanien ins Trudeln bringt. Allein Deutschland ist an diesem Rettungsschirm mit maximal 190 Milliarden Euro beteiligt.
DJG/kgb (KARLSRUHE) Dow Jones Newswires