Kreise: Bund-Länder-Vereinbarung zum Sondervermögen

22.10.25 13:54 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder haben einen weiteren Schritt für die geplanten Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur gemacht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf eine Verwaltungsvereinbarung, die unter anderem regelt, wie die angekündigten 100 Milliarden Euro unter den 16 Bundesländern aufgeteilt werden. Bevor sie in Kraft tritt, muss die Vereinbarung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und den zuständigen Länderministerinnen und -ministern unterzeichnet sowie teils auch von Landeskabinetten beschlossen werden.

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In der Präambel der Vereinbarung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird das Ziel genannt, bestehende Defizite in der Infrastruktur abzubauen und für Wirtschaftswachstum zu sorgen. Die schuldenfinanzierten Mittel ergänzten dabei nur weiterhin notwendige dauerhafte Investitionen von Ländern und Kommunen, wird betont.

Insgesamt will der Bund in den nächsten Jahren für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz Kredite über 500 Milliarden Euro aufnehmen. Dafür wurde ein Sondertopf eingerichtet, für den die Schuldenbremse nicht gilt. 100 der 500 Milliarden fließen an Länder und Kommunen. Während der Bund das Geld ausdrücklich nur für zusätzliche Investitionen nutzen darf, ist das für die Länder nicht zwingend.

Die Mittel sollen weitgehend nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden: Ein Drittel des Länderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen. Das Geld darf für Investitionen in Verkehr, Krankenhäuser, Bevölkerungsschutz, Energie, Bildung und Digitalisierung eingesetzt werden. Bis Ende März 2026 sollen die Länder dem Bund melden, wie viel Geld sie an die Kommunen weitergeben und wie die Mittel verwendet werden. Es dürfen auch Projekte finanziert werden, die in diesem Jahr bereits begonnen wurden. Bis Ende 2042 müssen sie abgeschlossen sein./tam/DP/jha