OTS: Alvarez & Marsal / EuG revolutioniert Vorsteuerabzug: Grundsatzurteil ...

18.02.26 15:02 Uhr

EuG revolutioniert Vorsteuerabzug: Grundsatzurteil setzt Milliarden an

Liquidität für Unternehmen frei

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N.Y./München (ots) - Kommentar von Alvarez & Marsal zum aktuellen Urteil der

Europäischen Gerichtshof

- Europäischer Gerichtshof bricht starre Rechnungs-Regeln: Vorsteuerabzug

bereits im Leistungsmonat zulässig.

- Unmittelbarer Liquiditätsvorteil für Unternehmen durch beschleunigten

Cashflow.

- Alvarez & Marsal Tax: "Das Ende des unnötigen Formalismus bei der

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Umsatzsteuer."

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit einem wegweisenden Urteil

(Urteil vom 11.02.2026, Rs. T-689/24) die Spielregeln für den Vorsteuerabzug in

Europa grundlegend geändert. Unternehmen können die Vorsteuer künftig deutlich

früher geltend machen, was zu einem unmittelbaren Liquiditätsschub führt. Das

Gericht stellt klar: Das materielle Recht auf Steuerentlastung wiegt schwerer

als bürokratische Belegfristen.

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Bisher scheiterte der Vorsteuerabzug im Monat der Leistungserbringung oft an

einer formalen Hürde: Lag die Rechnung am letzten Tag des Monats noch nicht

physisch vor, musste der Abzug auf den Folgemonat verschoben werden. Im zugrunde

liegenden Fall einer polnischen Energie-Verrechnungsstelle verweigerten die

Behörden den Abzug im Leistungszeitraum, weil die Rechnungen erst Tage später

eintrafen. Der EuG erteilte dieser Praxis nun eine Absage.

Kernaussage des Gerichts: Solange die Leistung erbracht wurde und die Rechnung

vorliegt, bevor die Steuererklärung abgegeben wird, darf der Abzug im

Leistungsmonat erfolgen.

Matthias Luther, Managing Director bei Alvarez & Marsal (A&M) Tax und

Steuerexperte kommentiert die Entscheidung des EuGH wie folgt:

"Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für jede Finanzabteilung. Der EuGH beendet

die künstliche Verzögerung des Vorsteuerabzug. Für Unternehmen mit hohen

Einkaufsvolumina bedeutet das einen massiven Liquiditätsvorteil: Das Geld bleibt

früher im Unternehmen, statt als zinsloses Darlehen beim Finanzamt zu liegen."

Die Experten von Alvarez & Marsal sehen drei zentrale Auswirkungen:

1. Optimierter Cashflow: Vorsteuerbeträge werden bis zu einen Monat früher

erstattet oder mit der Zahllast verrechnet.

2. Zinsvorteile für die Vergangenheit: Unternehmen können für offenstehende

Jahre prüfen, ob durch die neue Zeitrechnung Zinserstattungen geltend gemacht

werden können.

3. Weniger Sanktionsrisiken: Der Vorwurf der "falschen Periodenzuordnung", ein

Klassiker in Betriebsprüfungen, verliert seine Grundlage, sofern die Rechnung

bei Deklaration vorlag.

Handlungsbedarf für CFOs

Das Urteil zwingt Unternehmen dazu, ihre Buchhaltungsprozesse (Cut-off-Logik)

neu zu bewerten. " Wer jetzt seine IT-Systeme und Deklarationsabläufe anpasst,

sichert sich einen Wettbewerbsvorteil durch höhere Cash-Reserven", so Luther

weiter. "Gleichzeitig sollte das Urteil als strategisches Instrument in jeder

laufenden Betriebsprüfung eingesetzt werden, um formale Kürzungen abzuwehren."

Über Alvarez & Marsal

Alvarez & Marsal (https://www.alvarezandmarsal.com/de/global-locations/germany)

zählt seit seiner Gründung im Jahr 1983 zu den weltweit führenden

Unternehmensberatungen. Das Unternehmen genießt insbesondere für seine Expertise

in den Bereichen Leadership, Strategie, Ergebnisverantwortung und Umsetzung

höchstes Renommee.

Das Leistungsspektrum von Alvarez & Marsal umfasst Unternehmensberatung,

Services zur Optimierung der Geschäftsentwicklung sowie Turnaround-Management -

stets mit praxisnahen, auf die individuellen Anforderungen jedes

Mandantenzugeschnittenen Lösungen. Gestützt auf ein globales Netzwerkerfahrener

Industrieexperten, hochkarätiger und erfahrenden Beraterinnen und Berater -

viele mit Board-Level Erfahrung -unterstützt Alvarez & Marsal Unternehmen,

Vorstände, Private-Equity-Gesellschaften, Anwaltskanzleien und staatliche

Institutionen dabei, Transformationsprozesse zu gestalten, Risiken zu reduzieren

und in jeder Wachstumsphase nachhaltigen Wert zu generieren.

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