ROUNDUP: BDI fordert besseren Schutz für kritische Infrastrukturen
BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Änderungen bei Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen. "Transparenz darf nicht dazu führen, dass Angriffsflächen eröffnet oder Verwundbarkeiten für potenzielle Angreifer sichtbar werden", sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. "Sicherheitsrelevante Details dürfen weder öffentlich zugänglich sein noch in falsche Hände geraten."
Der aktuelle Entwurf des sogenannten Kritis-Dachgesetzes, der einheitliche Regeln zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorsieht, werde der realen Bedrohungslage nicht gerecht, kritisierte Lösch. Statt eines klaren und wirksamen Schutzrahmens setze er auf zusätzliche Regulierung und ein überhastetes Verfahren mit einer zu kurzen Einbeziehung von Experten. "Kritische Infrastrukturen lassen sich so nicht resilient machen", warnte er.
Kritik an der Politik
Zugleich mahnte Lösch eine grundlegende Neubewertung der Sicherheitslage an. "Gezielte Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Logistik oder Kommunikation sind längst Realität", sagte er. Solche hybriden Bedrohungen träfen das Rückgrat der Wirtschaft und seien ein direkter Angriff auf die staatliche Handlungsfähigkeit und die Gesamtverteidigung. Die Politik reagiere bislang nicht ausreichend auf diese wachsenden Gefahren.
Der Bundestag berät derzeit über eine Reform gesetzlicher Regelungen, bei denen es um den Schutz sogenannter kritischer Infrastruktur geht (Kritis-Dachgesetz). Dazu gehören Bereiche, die die Versorgung mit als unentbehrlich geltenden Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Neben der Energie- und Wasserversorgung gehören dazu unter anderem die Ernährungswirtschaft und das Gesundheitswesen. Die Reform könnte auch Gelegenheit bieten, die aktuellen Transparenzpflichten neu zu regeln.
Zum Schutz vor Sabotage
Bei Ausschreibungen, behördlichen Planungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Öffentlichkeitsbeteiligungen müssen Energieunternehmen bestimmte Daten offenlegen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits im Dezember 2022 in einem Sicherheitshinweis für die Wirtschaft auf damit verbundene Probleme hingewiesen.
In dem Hinweis, der sich mit dem Schutz vor Sabotage durch ausländische Nachrichtendienste oder Extremisten beschäftigt, hieß es damals: "Veröffentlichungen, die frei im Internet abrufbar sind, bieten häufig sehr detaillierte Informationen." Dies gelte etwa für Präsentationen, die sich ursprünglich an Behörden und Marktteilnehmer richteten, aber auch für Kartenmaterial, das Standorte von Anlagen oder Trassenverläufe abbilde./lig/DP/jha