Verbraucher aufgepasst

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab August 2025

23.07.25 09:23 Uhr

Neu im August: August-Revolution bei Technik und Handel - was jetzt Pflicht ist! | finanzen.net

Der August 2025 bringt eine Reihe bedeutender gesetzlicher Neuerungen mit sich, die sowohl den privaten Alltag als auch die Wirtschaft betreffen. Besonders im Fokus stehen Verbraucherschutz, Digitalisierung, Umweltpolitik und Handel.

• Erhöhung der digitalen Produktsicherheit
• Flexiblere Ladenöffnungen in Bayern
• Strengere Regeln für Recycling und Design

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Neue EU-Vorgaben für vernetzte Geräte

Zum 1. August 2025 treten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Cybersicherheit vernetzter Geräte in Kraft. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Router, smarte Fernseher und andere internetfähige Produkte. Hersteller dürfen Geräte künftig nur noch auf den Markt bringen, wenn sie grundlegende Sicherheitsvorgaben erfüllen. Dazu zählen etwa verschlüsselte Kommunikationswege, eine dokumentierte Update-Pflicht über die Lebensdauer des Produkts sowie der Schutz vor unbefugtem Zugriff. Ziel ist ein höheres Schutzniveau für Endverbraucher sowie eine widerstandsfähigere digitale Infrastruktur. Die Vorgaben gelten unmittelbar für alle neuen Produktveröffentlichungen und bereits laufende Modellreihen, sofern diese nach dem Stichtag weiterhin vertrieben werden.

Neues Ladenschlussgesetz in Bayern

Mit dem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz, das am 1. August 2025 in Kraft tritt, wird der rechtliche Rahmen für die Ladenöffnungszeiten im Freistaat umfassend modernisiert. Das Gesetz trägt insbesondere dem Wunsch nach flexibleren Regelungen in Tourismusregionen Rechnung. Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten erhalten künftig erweiterte Möglichkeiten für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Zugleich sorgt der Gesetzgeber für mehr Klarheit bei Ausnahmen und Genehmigungsvoraussetzungen. Für den stationären Handel bedeutet das mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch eine größere Verantwortung im Umgang mit lokaler Nachfrage, Personalplanung und rechtlichen Spielräumen.

EU-Batterieverordnung

Mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird am 18. August 2025 die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht überführt. Damit treten erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Vertreiber in Kraft. Künftig müssen Batterien über besser erkennbare und standardisierte Kennzeichnungen verfügen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Akkus in tragbaren Geräten leichter entnehmbar und ersetzbar sein müssen, um die Reparaturfähigkeit zu verbessern und Elektroschrott zu reduzieren. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Rücknahmesysteme konkretisiert: Händler sind verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten umfassend zu kommunizieren und Rücknahmestellen technisch entsprechend auszustatten. Für Verbraucher wird die Rückgabe transparenter, aber auch verbindlicher.

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KI-Verordnung der EU

Am 2. August 2025 beginnt die zweite Umsetzungsphase der europäischen KI-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Foundation-Modelle, darunter auch groß angelegte Sprach- und Multimodell-KI. Anbieter müssen künftig offenlegen, wie ihre Systeme trainiert wurden, welche Risiken bestehen und welche Mechanismen zur Vermeidung von Missbrauch implementiert sind. Die Verordnung verlangt zudem, dass Anwender über den KI-Einsatz klar informiert werden. Dies gilt sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich. Die neue Regelung soll den Umgang mit KI transparenter und sicherer machen, ohne die Innovationskraft der europäischen Tech-Branche zu gefährden. Für Unternehmen bedeutet das erhöhte Dokumentationspflichten, aber auch Rechtssicherheit im Einsatz hochleistungsfähiger KI-Systeme.

Redaktion finanzen.net

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