Altersvorsorge

Die Rentenversicherung: Welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen

18.11.21 06:34 Uhr

Die Rentenversicherung: Welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen | finanzen.net

Soziale Fragen gehören in Deutschland zu den wichtigsten politischen Themen. Eine von ihnen ist die Altersvorsorge. Was deutsche Bürger dabei beachten sollten.

Spätestens mit Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses wird jeder mit ihr konfrontiert: der Rentenversicherung. Damit alle Bürger irgendwann im Laufe des Lebens in den Ruhestand treten und ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können, ist es wichtig vorzusorgen. Vor allem angesichts der aktuellen Niedrigzinspolitik und des demografischen Wandels. Diese Möglichkeiten stehen zur Verfügung und das müssen Sie beachten.

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Der Generationenvertrag

Mit der Altersvorsorge meint man alle Maßnahmen, die während des Lebens ergriffen werden, um nach Ende der Erwerbstätigkeit im Alter finanziell abgesichert zu sein. Ermöglicht wird das durch ein Umlageverfahren, bei welchem die Rente der aktuellen Rentnergeneration durch die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert wird. Die heutige Arbeitnehmergeneration bekommt ihre Rente wiederum durch die Beitragszahlungen der zukünftigen Generation der Kinder und Enkelkinder. Bekannt ist dieses System auch als Generationenvertrag.

Für die Höhe der Rente bedeutet dies, dass sie durch die Entwicklung der Löhne beeinflusst wird. Mit jedem Anstieg des durchschnittlichen Einkommens pro Kopf steigt auch die aktuelle Rente. Doch als problematisch erweist sich dieses System insofern, als dass die Bundesrepublik angesichts des aktuellen demografischen Wandels mit einem Rückgang von jungen Arbeitnehmern konfrontiert ist. Damit diese aber nicht noch größere Rentenbeiträge zahlen müssen, steigen Renten durch den Nachhaltigkeitsfaktor nicht im Gleichschritt zu den Löhnen.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Daher fällt die gesetzliche Rentenversicherung oft recht gering aus. Diese stellt die erste Säule der Altersvorsorge dar und ist für alle Angestellten und einige selbständige Berufstätige verpflichtend. Zu der ersten Säule gehören aber auch berufsständische Versorgungswerke, über die sich Selbständige wie Ärzte oder Steuerberater verpflichtend absichern lassen können, oder auch Rürup-Renten. Was all diese Formen der Altersvorsorge gemeinsam haben, ist die steuerliche Förderung, da die Beiträge als Sonderausgaben für die Basisvorsorge gelten.

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Die zweite Säule der Altersvorsorge stellen geförderte Vorsorgeverträge wie zum Beispiel Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge dar. Die staatlichen Förderungen erhalten vorwiegend Angestellte zum einen durch Zulagen und zum anderen durch steuerliche Absetzungen der Beiträge. Gespart wird in klassischen Rentenversicherungen, die vom Arbeitgeber gewählt werden. Dabei werden höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gefördert.

Als Ausgleich für die häufig niedrige gesetzliche Rentenversicherung dient die dritte Säule, in die alle privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung fallen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um klassische oder fondsgebundene private Lebens- oder Rentenversicherungen. Verbraucher zahlen die Beiträge aus ihrem Nettogehalt und müssen in der Ansparphase keine Steuern auf Dividenden- oder Zinserträge abführen. Auch im Rentenalter fallen im Rahmen des sogenannten Ertragsanteils nur geringfügige Steuern an - wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie alt man beim Rentenbezug ist.

Sonstige Bestimmungen

Oft ist es so, dass Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen. Wer nach 1951 geboren ist und vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, muss für jeden Monat des Rentenbezugs in dieser Zeit 0,3 Prozent Beitragskürzungen hinnehmen. Es ist aber auch möglich, schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen und seine Beiträge abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen. Seit Juli 2014 wurden die Anspruchsvoraussetzungen hierfür verbessert. Allerdings gilt dies nur für langjährig Versicherte, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

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Aufgrund der Gehaltsunterschiede fallen auch die Rentenhöhen unterschiedlich bei Männern und Frauen aus. Allerdings werden diese Unterschiede durch die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen und die verstärkte Anerkennung von Familienarbeit im Laufe der Jahre immer mehr verringert. Besonders die Kindererziehungszeit spielt eine besondere Rolle: So wurde die Anrechnung der Kindererziehungszeit seit 2014 für vor 1992 geborene Kinder von einem auf zwei Jahre und seit 2019 um weitere sechs Monate verlängert.

Auch Menschen mit einer Behinderung können eine Altersrente erhalten. Allerdings müssen diese einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen - festgestellt durch das Versorgungsamt. Damit ein schwerbehinderter Mensch Anspruch auf Rente hat, muss er eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, in welcher er beschäftigt war, freiwillige Beiträge gezahlt hat oder Kindererziehungszeit (zwischen 2,5 bis drei Jahre) vorweisen kann.

Redaktion finanzen.net

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