Warum das Datum im Arbeitszeugnis wichtig ist

Das Arbeitszeugnis zählt zu den wichtigsten Unterlagen für künftige Bewerbungen und kann entscheidend für die weitere Karriere sein. Doch nicht selten wird es zum Streitthema mit dem ehemaligen Arbeitgeber. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten beim Zeugnisdatum.
Warum das Datum im Arbeitszeugnis wichtig ist
Das Datum auf dem Arbeitszeugnis wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Formalität, ist jedoch von großer rechtlicher Bedeutung. Es dokumentiert den Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Zeugnis tatsächlich ausstellt, und spielt daher eine wichtige Rolle, wenn es später zu Streitigkeiten kommt. Ein korrektes Ausstellungsdatum ist vor allem dann entscheidend, wenn es um Fristen geht - etwa im Rahmen von Klagen auf Zeugnisberichtigung oder bei der Geltendmachung von Arbeitslosengeld, das häufig die Vorlage eines Zeugnisses verlangt.
Ein fehlendes oder manipuliertes Datum kann zudem problematisch für die Bewerbungen des Arbeitnehmers sein. Arbeitgeber achten bei der Sichtung von Unterlagen darauf, ob sich aus dem Datum Anhaltspunkte für Konflikte ergeben - beispielsweise dann, wenn das Ausstellungsdatum deutlich nach dem eigentlichen Austrittsdatum liegt. Das kann ein Signal für rechtliche Auseinandersetzungen oder eine Verzögerung durch Streitigkeiten sein.
Auch die Rechtsprechung betont die Bedeutung des Datums: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 352/10) gehört ein zutreffendes Ausstellungsdatum zu den wesentlichen Bestandteilen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zeugnis den tatsächlichen Austrittszeitpunkt sowie die Ausstellung ordnungsgemäß dokumentiert.
Welches Datum muss eingetragen werden?
Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich mit dem sogenannten Ausstellungsdatum versehen werden - also dem Tag, an dem es tatsächlich erstellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird. Dieses Datum stimmt häufig mit dem Austrittsdatum überein, muss es aber rechtlich gesehen nicht. Fachportale wie Haufe betonen, dass ausdrücklich der Tag der tatsächlichen Ausstellung entscheidend ist, nicht der letzte Arbeitstag.
Kommt es zu Verzögerungen, etwa durch eine späte Ausstellung nach rechtlichen Auseinandersetzungen, bleibt dennoch das tatsächliche Ausstellungsdatum verbindlich. Laut Expertenmeinung, etwa im Handwerksblatt, ist eine nachträgliche Änderung nur dann zulässig, wenn sie die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt - ansonsten drohen rechtliche Risiken.
Auch in Sonderfällen wie längerer Krankheit oder Elternzeit wird immer das Datum der Ausstellung verwendet. Arbeitsrechtliche Fachseiten weisen darauf hin, dass ein falsches Datum die Glaubwürdigkeit des gesamten Zeugnisses infrage stellen kann.
Tipps und häufige Fragen rund ums Zeugnisdatum
Wer ein Arbeitszeugnis erhält, sollte nicht nur den Inhalt prüfen, sondern auch einen Blick auf das Datum werfen. Besonders dann, wenn zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Ausstellungsdatum eine größere Lücke liegt, könnte das bei künftigen Bewerbungen Fragen aufwerfen. Personalverantwortliche achten darauf, ob es Anzeichen für Streitigkeiten oder Verzögerungen bei der Zeugniserstellung gibt.
Falls das Datum falsch oder irreführend ist, empfiehlt es sich, zuerst den direkten Kontakt mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu suchen, um eine Korrektur zu erwirken. Sollte das nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, das Zeugnis gerichtlich überprüfen zu lassen. Wichtig ist dabei, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren, um die eigene Position zu untermauern.
Grundsätzlich gilt: Ein korrekt datiertes und zeitnah ausgestelltes Arbeitszeugnis macht den besten Eindruck. Deshalb ist es sinnvoll, das Zeugnis möglichst bald nach dem Ausscheiden einzufordern und darauf zu achten, dass alle formalen Vorgaben eingehalten werden.
Redaktion finanzen.net
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