Überschreitung der Lieferfrist - Deutsche Post muss 18.000 Euro Strafe zahlen

Die Deutsche Post hat ein fristgebundenes Schreiben erst mit vier-tägiger Verspätung beim Empfänger zugestellt und ist dafür zu einer Schadensersatzzahlung von knapp 18.000 Euro verurteilt worden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein Urteil des Bonner Landgerichts bestätigt.
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Das war passiert
Am Freitag, den 29. September 2017, gab eine Frau aus Bayern einen Brief bei der Post auf und wählte dafür die Versandmethode "Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung" für 23,80 Euro. Demnach hätte der Brief also am Samstag, den 30. September 2017, bei dem Empfänger eingehen müssen. Allerdings nicht nur aufgrund der von der Frau gewählten Versandmethode, sondern auch, weil der 30. September für die Frau der letzte Tag einer Frist bedeutete. Bis einschließlich diesem Tag hatte sie den Brief schriftlich bei ihrem Arbeitgeber, einer Klinik, einreichen müssen. Der Brief wurde jedoch erst am 4. Oktober, also vier Tage später, zugestellt. Anschließend hatte sie gegen die Deutsche Post geklagt. Das, wie sich nun herausgestellt hat, mit Erfolg.
Deshalb fällt der Schadenersatz so hoch aus
Mit dem Brief wollte die Frau Ansprüche von mehr als 20.000 Euro für Urlaub geltend machen, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Da aber der Brief nicht fristgerecht zum 30. September eingereicht wurde, wies die Klinik die Ansprüche zurück und zahlte nicht. Daraufhin verklagte die Frau die Deutsche Post.
Die Deutsche Post wehrte sich und gab an, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte, weil der Briefkasten der Klinik nicht beschriftet gewesen sei. Dies ließen die Richter nicht gelten und verwiesen die Post auf ihre Pflicht, wenigstens an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachzufragen. Das Gericht gab der Klägerin recht, denn die Post hat ihren Teil des geschlossenen Frachtvertrags nicht erfüllt. Damit haftet sie aus dem Frachtvertrag für den durch die Überschreitung der Lieferfrist entstandenen Schaden.
Redaktion finanzen.net
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25.06.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
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27.06.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital | |
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16.05.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital | |
02.05.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Warburg Research | |
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08.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. |
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