Koalition einigt sich auf größere Steuervorteile für Startup-Mitarbeiter

Wochenlang hat die Bundesregierung über die Neuerungen im Fondsstandortgesetz diskutiert, nun gibt es eine Einigung. Neben der Anpassung des Gesetzes an europarechtliche Vorgaben und anderen Veränderungen wird mit dem neuen Fondsstandortgesetz auch der Steuervorteil für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Startups deutlich ausgebaut.
Das Fondsstandortgesetz bestrebt, Deutschland als Gründungsstandort im internationalen Vergleich eine gute und möglichst attraktive Position zu sichern: Je besser die rechtlichen Grundlagen für Firmenneugründungen, desto eher gründen (internationale) Top-Talente in Deutschland Firmen mit hohen Erfolgschancen - was wiederum die Wirtschaft ankurbelt. Die Koalition CDU/CSU und SPD hat sich im April auf die konkreten Neuerungen dieses Gesetzes geeinigt. Das neue Fondsstandortgesetz ist nun an europarechtliche Vorgaben angepasst und bietet Startup-Mitarbeitern mit Kapitalbeteiligung größere Steuervorteile als zuvor.
Bisher galt ein Steuerfreibetrag über 360 Euro
Bislang stand Startup-Mitarbeitern mit Kapitalbeteiligung für Einnahmen aus dieser Beteiligung ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 360 Euro zur Verfügung. In einem viel kritisierten Gesetzesentwurf (19/27631) war zunächst eine Verdopplung dieses Freibetrags auf 760 Euro vorgesehen. In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestags zu diesem Gesetzesentwurf heißt es außerdem: "Für Arbeitnehmer von Startups soll in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Erst bei einem Verkauf der Anteile, einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder ansonsten nach zehn Jahren soll die Einkommensteuer auf den Wert der Beteiligung fällig werden".
Mitte April: Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird viel kritisiert
Kritisiert wurde dieser Entwurf von vielen Seiten, einer der Kritiker ist Christian Miele vom Bundesverband Deutsche Startups. Er merkte laut Pressemitteilung einerseits an, die genaue Formulierung würde bei der Umsetzung der neuen Regelung für Startups einen sehr großen bürokratischen Aufwand bedeuten und andererseits, dass der Steuerfreibetrag zeitlich begrenzt ist: Der Gesetzesentwurf sah nur eine Stundung vor - nach spätestens zehn Jahren, einer Veräußerung, dem Scheitern des Unternehmens oder dem Austritt aus der Firma müssten Mitarbeiter die Steuern dann nachzahlen, was die Regelung unattraktiv mache, so die Kritik von Christian Miele.
Einigung der Bundesregierung: Neues Fondsstandortgesetz gilt ab 1. Juli 2021
Angesichts der vielen Kritik aus verschiedenen Richtungen hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zugunsten der Startup-Mitarbeiter erneut bearbeitet und beschlossen, dass diese Bearbeitung am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Antje Tillman, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU wird auf ihrer Website wie folgt zitiert: "Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens [aber] nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden". Damit wurde der Steuerfreibetrag erneut verdoppelt und die Stundung von darüberhinausgehenden Einnahmen um zwei Jahre verlängert. Auch der bürokratische Aufwand, genauer das Bewertungsverfahren, sei verringert worden: Bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen könne man ab Juli dieses Jahres beim Finanzamt verlangen, den exakten Wert der Beteiligung zu bestätigen - was auch späteren Uneinigkeiten über den Wert vorbeuge.
Die neue Regelung gilt für alle Unternehmensbeteiligungen von Startup-Mitarbeitern, die ab dem 1. Juli abgeschlossen werden. Ob der Gründungsstandort Deutschland durch diese Neuerung für internationale Top-Talente tatsächlich so viel attraktiver und das Auswirkungen auf die deutsche Startup-Branche haben wird, bleibt abzuwarten - Startup-Mitarbeiter können sich in jedem Fall über den neuen Steuerfreibetrag freuen.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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