Reisetipp

Urlaub im Winter: In diesen Ländern herrscht Schneekettenpflicht

15.01.26 23:47 Uhr

Winterurlaub geplant? In diesen Ländern drohen Strafen ohne Schneeketten | finanzen.net

Verschneite Bergpässe, eisglatte Serpentinen und unerwartete Wintereinbrüche - wer seinen Winterurlaub in den europäischen Alpenregionen verbringt, sollte nicht nur an Skier und warme Kleidung denken. In vielen beliebten Reisezielen gelten strenge Vorschriften, die Autofahrer kennen müssen. Wer ohne die richtige Ausrüstung unterwegs ist, riskiert mehr als nur gefährliche Situationen.

Wo das blaue Schild zur Pflicht wird

Die Schneekettenpflicht wird in allen Wintersportländern durch ein einheitliches Verkehrszeichen angezeigt: Ein rundes, blaues Schild mit einem weißen Reifensymbol, auf dem Schneeketten zu sehen sind. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge - auch diejenigen mit Allradantrieb - auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen haben. Wie aus Informationen von schneeketten.org hervorgeht, darf die Weiterfahrt nur mit Sommerreifen auf keinen Fall erfolgen, selbst wenn ein Zusatzschild das Fahren mit Winter- oder Ganzjahresreifen erlaubt.

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In den meisten Ländern gilt zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sobald Schneeketten angelegt sind. Wichtig zu wissen: Anfahrhilfen sind keine vollwertigen Schneeketten und reichen nicht aus, wenn auf einer Strecke Schneeketten vorgeschrieben sind. Wer also in winterliche Regionen fährt, sollte sich vorab über die spezifischen Vorschriften in den einzelnen Ländern informieren, denn die Unterschiede sind erheblich.

Österreich: Strenge Regeln und hohe Strafen

Österreich zählt zu den Ländern mit den strengsten Vorschriften. Vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres gilt eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen - also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn - müssen Winterreifen oder alternativ Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Wie der ADAC in einem Ratgeber betont, können Verstöße teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen bei Nichtbeachtung.

Besonders wichtig für Österreich ist die Zertifizierung der Schneeketten. Es dürfen nur speziell gekennzeichnete Ketten verwendet werden, die der ÖNORM V5117 oder der EU-Norm entsprechen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen während der gesamten Winterperiode Schneeketten mitführen, auch wenn keine akute Schneekettenpflicht besteht. Wer mit älteren Schneeketten unterwegs ist, sollte nachweisen können, dass diese mit der österreichischen Norm baugleich sind - sonst werden sie lediglich als Anfahrhilfen betrachtet und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

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Italien und die Schweiz: Regionale Unterschiede beachten

In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich - jede Provinz kann eigene Regelungen erlassen. In der Provinz Südtirol gilt auf der Brennerautobahn A22 sowie im Gebiet der Stadtgemeinde Bozen vom 15. November bis zum 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Im Aostatal erstreckt sich dieser Zeitraum sogar vom 15. Oktober bis zum 15. April. Wer keine Winterreifen oder Schneeketten dabei hat, muss mit Bußgeldern bis zu 345 Euro rechnen. Die italienischen Straßenverkehrsbetriebe haben zudem das Recht, ein Fahrzeug so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis es über die entsprechende Winterausrüstung verfügt.

In der Schweiz gibt es keine allgemeine Schneekettenpflicht, jedoch sind auf winterlichen Straßen mit entsprechender Beschilderung mindestens zwei Schneeketten auf der Antriebsachse vorgeschrieben. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gemacht werden, was durch ein Zusatzschild "4x4 ausgenommen" angezeigt wird. Anders als in Österreich sind in der Schweiz auch textile Schneeketten als Alternative zu Metallketten zugelassen, sofern sie hochwertig und entsprechend zertifiziert sind. Wer mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist und den Verkehr behindert, erhält ein Bußgeld von rund 90 Euro. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht eine erhebliche Mithaftung.

Weitere Länder mit Schneeketten-Vorschriften

Auch in anderen europäischen Ländern sollten Winterurlauber vorbereitet sein. In Frankreich kann die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben sein, und auf manchen Straßen besteht situative Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird. Für LKW über 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis zum 31. März in französischen Bergregionen eine besondere Regelung: Es müssen mindestens zwei Schneeketten mitgeführt werden, die an den Antriebsachsen angebracht werden können.

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In Norwegen sind Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten vom 1. November bis 1. Mai vorgeschrieben. Besonders für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt hier eine strenge Mitführpflicht. In Slowenien müssen Fahrzeuge ohne Winterreifen vom 15. November bis zum 15. März Schneeketten mitführen. Kroatien hat in den Gebirgsregionen Lika und Gorski Kotar eine generelle Schneekettenpflicht eingeführt. Auch in Ungarn kann man an der Grenze abgewiesen werden, wenn keine Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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