Langzeitarbeitslosigkeit - Ab wann gilt sie?
Langzeitarbeitslose sind nach § 18 SGB Abs. 3 Arbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Folgende Zeiten werden dem Zeitraum der Langzeitarbeitslosigkeit nicht angerechnet:
- Eingliederung in eine Arbeit
- Zeiten von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Beschäftigungsverbot aufgrund des Mutterschutzes
- Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger
Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland
In Deutschland soll die Langzeitarbeitslosigkeit bis 2015 um mindestens 30.000 Arbeitslose gesenkt werden. Dies wurde als Ziel im Koalitionsvertrag Ende 2013 festgelegt und wird von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), weiter verfolgt.
Um Langzeitarbeitslosen, welche länger als fünf Jahre arbeitslos, über 35 Jahre und ohne Berufsausbildung sind, einen Job zu vermitteln, soll eine Lohnzuschusszahlung bis zu 75 Prozent erfolgen. Die damit verbundenen "günstigen Arbeitskräfte" könnten es Unternehmen attraktiv machen, Langzeitarbeitslose einzustellen. Der Lohnzuschuss wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgezahlt. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge sollen Mittel in Höhe von 470 Millionen Euro für die Lohnbezuschussung bereitgestellt werden.
Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz-IV
Neben den Sozialleistungen, welche vom Staat im Rahmen von Hartz-IV aufgebracht werden, hat die Langzeitarbeitslosigkeit weitere Folgen für die Betroffenen.
Eine Untersuchung des Robert-Koch-Instituts hat ergeben, dass Arbeitslose öfter an gesundheitlichen Beschwerden leiden als Menschen mit festem Job. Oft wirke sich die psychische Belastung der Arbeitslosigkeit und die finanzielle Knappheit auf die Gesundheit von Langzeitarbeitslosen aus. Der fehlende Tagesablauf und die Entqualifizierung sind weitere Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit.
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